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Bundesrat gegen Düngung und Pflanzenschutz auf ökologischen Vorrangflächen

Der Bundesrat fordert ein Verbot des Einsatzes von Düngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen. Dies sei notwendig, um die positive Wirkung dieser Flächen auf die Biodiversität nicht zu gefährden.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Bundesrat fordert ein Verbot des Einsatzes von Düngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen. Dies sei notwendig, um die positive Wirkung dieser Flächen auf die Biodiversität nicht zu gefährden, heißt es in der am Freitag (11.4.) beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Direktzahlungen-Durchführungsgesetz. Darin spricht sich die Länderkammer zudem gegen den Anbau von Zwischenfrüchten auf Vorrangflächen aus. Begründet wird dies mit deren „vergleichsweise geringem Beitrag zur Biodiversität“ sowie einem erforderlichen zusätzlichen Kontrolltermin im Winterhalbjahr und dem damit einhergehenden Verwaltungsaufwand.


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Generell will der Bundesrat auf ökologischen Vorrangflächen nur eine solche produktionsintegrierte Nutzung erlauben, „die einen besonders wirkungsvollen Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz leistet.“ Eine standortverträgliche Nutzung des Aufwuchses müsse grundsätzlich möglich sein. Ökologische Vorrangflächen sollten nach dem Länderwillen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen. Auf diese Weise will man verhindern, dass die Verpflichtung zur Ausweisung dieser Flächen von landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verlagert wird. Für Pufferstreifen entlang von Gewässern und Waldrändern fordert die Länderkammer eine Mindestbreite von 5 m, um deren ökologische Wirksamkeit zu gewährleisten. Der Beschluss der Länderkammer wurde im grünen Spektrum begrüßt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) übte scharfe Kritik.


Umbruch ermöglichen


Der Bundesrat äußerte sich auch zum Grünlandschutz im Rahmen des Greening. So wollen die Länder auf umweltsensiblem Dauergrünland unter bestimmten Bedingungen einen Umbruch mit Wiederansaat ermöglichen. Beispielsweise könne dies nach einem Hochwasser notwendig werden. Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag Sachsen-Anhalts, die Gebietskulisse für umweltsensibles Dauergrünland auf Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) sowie auf Grünland in Torf- und Feuchtgebieten zu begrenzen. Gewährleistet werden müsse eine angemessene Anrechnung von Landschaftselementen wie Hecken, Baumgruppen oder Feldrainen. Schließlich will die Länderkammer gesichert wissen, dass Junglandwirte nicht nur als Alleinunternehmer, sondern auch als geschäftsführendes Mitglied einer eingetragenen Genossenschaft, als Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH oder GmbH & Co KG die Junglandwirteprämie im Rahmen der Direktzahlungen erhalten können.


DBV: Bundesrat fordert Flächenstilllegung


Nach den Worten von DBV-Präsident Joachim Rukwied hat der Bundesrat mit seiner Forderung nach einem Verbot jeglichen Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen „ein völlig falsches Signal gesendet“. Der Beschluss des Bundesrates bedeute faktisch die Wiedereinführung der Flächenstilllegung auf deutschen Äckern im Umfang von etwa 400 000 ha, kritisierte Rukwied. Das hätten weder das EU-Parlament noch die Agrarminister der EU-Länder mit ihren Beschlüssen zur EU-Agrarreform beabsichtigt. Die im harten Wettbewerb stehenden landwirtschaftlichen Betriebe würden belastet und die bereits vorhandene starke Flächenkonkurrenz weiter verschärft. Darüber hinaus bedeutet dies das Aus für eine Eiweißstrategie, weil der Anbau von Körnerleguminosen, der ohnehin wirtschaftlich kaum sinnvoll sei, selbst auf den Vorrangflächen nicht praktikabel sein werde, so der DBV-Präsident.


Breite gesellschaftliche Basis


Der agrarpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Friedrich Ostendorff , wertet den Bundestagsbeschluss als Beleg, „dass die wirksame Ökologisierung der europäischen Agrarförderung auf einer breiten gesellschaftlichen Basis steht und im Gesetzentwurf auch umgesetzt werden muss“. Der Grünen-Politiker forderte die Bundesregierung auf, die Forderungen der Länder nach einem Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen aufzunehmen und in den Gesetzentwurf zu integrieren. Auch die von den Ländern geforderte Stärkung des Dauergrünlanderhaltes und der räumliche Bezug von ökologischen Vorrangflächen zur Betriebsstätte müssten sich in dem Direktzahlungen-Durchführungsgesetz wiederfinden. Ostendorff: „Die Bundesregierung und die Hardliner in der CDU/CSU sollten sich der gesellschaftlichen Mehrheit in Deutschland und Europa nicht mehr verschließen.“


Kein Greenwashing


Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer bezeichnete die Forderung nach einem Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen als „großen Erfolg für alle, die wie Niedersachsen mehr Natur- und Umweltschutz in der Landwirtschaft umsetzen wollen". Nur bei einem konsequenten Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz ließen sich spürbare ökologische Vorteile auf den von der EU gewollten Vorrangflächen erzielen, so der Minister. Das Votum sei ein klarer Auftrag an die Bundesregierung. Meyer: „Die Länder wollen kein Greenwashing, sondern eine wirksame Aufwertung für die Umwelt."


Erster Schritt


Zustimmung kam auch von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Deren Vorsitzender Bernd Voß begrüßte neben der Forderung nach Ausschluss von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern auf ökologischen Vorrangflächen auch die Absage an den Anbau von Zwischenfrüchten auf diesen Flächen. „Das stärkt die Möglichkeit, Leguminosen wie Ackerbohnen, Erbsen und Klee auf den ökologischen Flächen anzubauen“, erklärte der AbL-Vorsitzende. Diese Kulturen hätten ohne Düngung die einmalige Fähigkeit, Stickstoff aus der Luft in den Boden zu binden und auch noch für die Nachfolgekultur zur Verfügung zu stellen. Sie ersetzten damit Dünger. Voß sieht in dem Bundesratsbeschluss „einen wichtigen ersten Schritt hin zu einer ökologisch wirksamen Umsetzung des Greening in Deutschland und damit zu einer ökologischen Qualifizierung der Brüsseler Direktzahlungen“. Nun sei der Bundestag gefordert, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu ändern. Auch beim Erhalt des Dauergrünlands fordere die AbL Nachbesserungen. So müsse jede geplante Umwandlung sofort unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Bund und Länder sollten das laut Voß mit einer gezielten Stärkung der wirtschaftlichen Nutzung des Grünlands in Form der Weidehaltung und entsprechender Weidemilchprogramme verbinden. AgE

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