Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Bestimmungen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen wird von den Bundesländern grundsätzlich begrüßt.
Der aktuellen Situation mit einem unter anderem starken Anstieg des internationalen Handels von Pflanzenerzeugnissen müsse man Rechnung tragen. Außerdem sei zu beachten, dass die Überlebensmöglichkeiten vieler Schadorganismen in Teilen Europas, bedingt durch den Klimawandel, besser geworden seien, heißt es in der vom Bundesrat am vergangenen Freitag verabschiedeten Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf.
Gleichzeitig meldeten die Länder im Detail verschiedene Änderungswünsche an. Dazu gehört, dass nach ihrer Auffassung die Frist zur Meldung von Unionsquarantäneschädlingen durch die zuständige Behörde auf fünf statt drei Arbeitstage festgelegt werden sollte. Ferner wird eine Eingrenzung der regelmäßig durchzuführenden Untersuchungen auf jene Schädlinge gefordert, die in der Lage sind, in das Hoheitsgebiet einzudringen, und nicht - wie von der Kommission vorgeschlagen - für jeden prioritären Schädling.
Die in der EU-Vorlage im Zusammenhang mit der Informationspflicht im Online-Handel aufgeführte Berichtspflicht der Mitgliedstaaten sollte nach dem Willen der Länderkammer nur auf Anfrage und nicht jährlich erfolgen. Schließlich plädieren die Länder dafür, dass das Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) bei der zuständigen Behörde verbleiben sollte und nicht beim Unternehmer.
Die EU-Kommission will mit der neuen Verordnung den bestehenden Regelungsrahmen, der darauf abzielt, die europäische Land- und Forstwirtschaft vor der Einschleppung und der Verbreitung gebietsfremder Schädlinge zu schützen, verbessern. Dazu sollen die geltenden Regelungen ökologischer gestaltet und der wissenschaftliche Unterbau gestärkt werden. Die Kommission kritisiert unter anderem, dass die Prävention vor dem Hintergrund des steigenden Volumens an Einfuhren mit Risikowaren nur unzureichend priorisiert sei. (AgE)