Schleswig-Holstein möchte die Bundesregierung bitten, die Rahmenbedingungen für den bundesweiten Rentenlastenausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zeitnah anzupassen. Aus Sicht der Kieler zeichnet sich ab, dass die Änderungen des Jahres 2008 im Recht der landwirtschaftlichen Sozialversicherung aufgrund des Rentenlastenausgleichs zu erheblichen Beitragserhöhungen der landwirtschaftlichen Betriebe in verschiedenen Regionen Deutschlands führen. Diese würden weit über das im Jahre 2007 vorhersehbare Maß hinausgehen. Durch die Rechtsänderungen hatte der Bundestag einen bundesweiten Rentenlastenausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eingeführt. Der Bundesrat hatte in diesem Zusammenhang bereits im November 2007 auf erhebliche Mehrbelastungen für landwirtschaftliche Betriebe - insbesondere in Nord- und Ostdeutschland - aufgrund des festgelegten Verteilungsschlüssels hingewiesen. Vor diesem Hintergrund sind nach Ansicht Schleswig-Holsteins zeitnah Korrekturen vorzunehmen, die allerdings die grundsätzliche Solidarität innerhalb der Landwirtschaft nicht in Frage stellen sollen. Hierzu fordert das Land, dass die Verteilung der Bundesmittel ab 2011 unter Einbeziehung des Rentenlastenausgleichs erfolgt. Die den ausgleichsberechtigten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zufließenden Mittel aus der Lastenverteilung sollen ausschließlich bundesmittelberechtigten Betrieben zukommen. Auch sei der Neurentenfaktor auf fünf anzuheben und die Forstflächen entsprechend ihrem höheren Unfallrisiko höher zu bewerten.
Die Fachausschüsse im Bundesrat empfehlen
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik sowie der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung am kommenden Freitag mit einer Änderung zu fassen. Sie sprechen sich aber gegen die von Schleswig-Holstein geforderte höhere Bewertung von Forstflächen aus. Aus ihrer Sicht sind die daraus resultierenden Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nicht einschätzbar, zumal ein konkreter Bewertungsansatz fehlt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dagegen, die Entschließung nicht zu fassen.