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Bundesrat vertagt Entscheidung über Kompensationsverordnung

Die Bundeskompensationsverordnung hat noch eine Galgenfrist bekommen. Entgegen seiner ursprünglichen Absicht hat der Bundesrat am vergangenen Freitag keine Entscheidung zum Regierungsentwurf getroffen und mehrheitlich eine Verschiebung beschlossen. Die Länderkammer kam damit einer Bitte der Bundesregierung nach.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundeskompensationsverordnung hat noch eine Galgenfrist bekommen. Entgegen seiner ursprünglichen Absicht hat der Bundesrat am vergangenen Freitag keine Entscheidung zum Regierungsentwurf getroffen und mehrheitlich eine Verschiebung beschlossen.


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Die Länderkammer kam damit einer Bitte der Bundesregierung nach. Dem Vernehmen nach will das Bundesumweltministerium einen weiteren Versuch unternehmen, mit den Ländern einen Kompromiss zu finden, der beiden Seiten gerecht wird. Zuvor hatte der Bund bereits signalisiert, dass die vom Umweltausschuss geforderten Änderungen für ihn nicht akzeptabel seien.


Auch der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Johannes Röring sowie der Deutsche Bauernverband (DBV) hatten sich kritisch zu den Ausschussforderungen geäußert. Unter anderem hatte sich der Umweltausschuss dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der Verordnung auf den Netzausbau in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zu beschränken und die Regelungen bis 2018 zu befristen.


Zuletzt hatte es auf Seiten der Länder sogar Bestrebungen gegeben, die Verordnung ganz abzulehnen, ohne dass sich dafür jedoch eine eindeutige Mehrheit herausgebildet hätte. Eine Verschiebung würde die Chance bieten, sich doch noch in dieser Legislaturperiode zu einigen.


Umweltstaatssekretär Jürgen Becker bewertet u.a. die Forderungen, die die Ziele und den Grundansatz der Verordnung in Frage stellen, als nicht akzeptabel für den Bund. Zudem warnte er, dass die Bundeskompensationsverordnung mit einer Beschränkung des Anwendungsbereichs auf den Netzausbau „praktisch bedeutungslos“ wäre. Das Ziel der bundesweiten Vereinheitlichung der Eingriffsregelung würde seiner Ansicht nach verfehlt. Nicht einverstanden sei der Bund zudem mit dem geforderten Verzicht auf bundeseinheitliche Vorgaben zur Berechnung der Höhe des Ersatzgelds sowie für Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, zur Entsiegelung sowie zur Wiedervernetzung von Lebensräumen. (AgE/ad)


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