Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Bundesregierung beschließt Normalsteuersatz für Mehrgefahrenversicherung

Für Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft soll ungeachtet ihrer Ausrichtung auch weiterhin der normale Versicherungssteuersatz von 19 % gelten. Das hat die Bundesregierung letzte Woche beschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

Für Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft soll ungeachtet ihrer Ausrichtung auch weiterhin der normale Versicherungssteuersatz von 19 % gelten. Das hat die Bundesregierung letzte Woche beschlossen. Gemäß dem vom Kabinett verabschiedeten Entwurf eines Verkehrssteueränderungsgesetzes, mit dem auch das Versicherungsteuergesetz novelliert wird, gilt für die reine Hagelversicherung in Zukunft nach wie vor ein ermäßigter Steuersatz von 0,02 %, während sowohl beispielsweise für Versicherungen gegen Sturm- oder Starkregenschäden als auch für sämtliche kombinierte Mehrgefahrenversicherungen der allgemeine Steuersatz von 19 % Anwendung findet.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Mit ihrer Vorlage folgt die Bundesregierung der Verwaltungsauffassung, wonach erweiterte Hagelversicherungen mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu belasten sind, und schreibt dies gesetzlich fest.


Kritik von den Gärtnern


Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) kritisierte, dass die vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung zur Mehrgefahrenversicherung eine klare Benachteiligung deutscher Gartenbauunternehmen darstelle. Dabei habe Verbandspräsident Heinz Herker sich frühzeitig an die Bundesregierung gewandt und Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Vorsorge der Gartenbauunternehmer gefordert, erklärte der ZVG. In vielen EU-Ländern seien Hagel- beziehungsweise Mehrgefahrenversicherungen von der Versicherungssteuer befreit oder würden gar staatlich gefördert. Die Verzerrungen im internationalen Wettbewerb blieben also erhalten, beklagte der Zentralverband. Er kündigte an, er werde auch im weiteren parlamentarischen Verfahren auf diese Benachteiligung der deutschen Gartenbaubranche gegenüber dem Ausland vehement hinweisen. (AgE)

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.