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Bundesregierung lehnt Korrekturen an Jagdrechtsnovelle ab

Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat geforderten Korrekturen an ihrem Gesetzentwurf zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften ab. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer erteilt die Regierung den darin aufgeführten Vorschlägen durchweg eine Absage.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat geforderten Korrekturen an ihrem Gesetzentwurf zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften ab. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer erteilt die Regierung den darin aufgeführten Vorschlägen durchweg eine Absage.


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Abgelehnt wird etwa die Forderung, die Befriedung eines Grundstücks, die ein Eigentümer aus ethischen Gründen künftig beantragen kann, grundsätzlich mit dem Übergang des Eigentums auf einen Dritten zu löschen; damit wäre die Fläche für einen Übergangszeitraum bis zum möglichen Wirksamwerden einer erneuten Befriedung wieder bejagbar. Die Bundesregierung hält jedoch einen rasch aufeinanderfolgenden Wechsel vom jagdlichen Status eines Grundstücks aus jagdfachlichen Gründen für nicht sinnvoll und will die damit einhergehende Rechtsunsicherheit nicht hinnehmen.


Nicht einverstanden ist die Regierung ferner mit dem Vorschlag, das unbeabsichtigte Überjagen von Hunden über befriedete Grundstücke zuzulassen, um in Jagdbezirken mit befriedeten Flächen die Drückjagd weiterhin zu ermöglichen. Eine ausdrückliche Gestattung des unbeabsichtigten Überjagens wäre aus Sicht der Regierung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften nicht vereinbar. Auch nach dem Gesetzentwurf sei ein Überjagen von Hunden weder strafbar noch stelle es in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar.


Für nicht erforderlich hält die Regierung zudem ein ebenfalls vom Bundesrat gefordertes automatisches Ruhen der Befriedung in tierseuchenrechtlichen Sperr- und Beobachtungsgebieten. (AgE)

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