Die Bundesregierung bleibt skeptisch gegenüber der Forderung nach Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, um dadurch risikobedingte Gewinnschwankungen in der Landwirtschaft auszugleichen.
Agrar-Staatssekretär Peter Bleser erinnerte am Freitag im Bundesrat daran, dass sich neben dem Bundestag zuletzt auch die Finanzministerkonferenz der Länder gegen eine Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft ausgesprochen habe.
Seiner Meinung nach besteht keine Notwendigkeit für eine Risikoausgleichsrücklage. Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Flexibilisierung von steuerlichen Regelungen beim Investitionsabzugsbetrag verfügten die Betriebe bereits über verbesserte Möglichkeiten, Gewinnschwankungen teilweise auszugleichen, erläuterte der Staatssekretär. Ein Landwirt könne seither für die geplante Anschaffung eines Traktors oder Mähdreschers in den drei vorangehenden Wirtschaftsjahren einen Investitionsabzug in Höhe von maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vornehmen, ohne dass das Wirtschaftsgut vorab konkret benannt werden müsse, es reiche eine Investitionsprognose.
Eine weitere Gewinnglättung wäre nach Auffassung Blesers auch durch eine Verlängerung des zweijährigen Gewinnermittlungszeitraums zu erreichen. Eine derartige Lösung sei gegenüber einer Risikoausgleichsrücklage „zielführender und effektiver“, betonte der CDU-Politiker. Offen zeigte sich Bleser gegenüber dem sächsischen Vorschlag, weitere Wetterereignisse wie etwa Dürreschäden unter den ermäßigten Steuersatz im Versicherungssteuergesetz zu stellen.
Sachsen bleibt dabei: "Wir brauchen dieses Instrument!"
Demgegenüber bezeichnete Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt die Risikoausgleichsrücklage als wichtiges Instrument, um Einkommensschwankungen in der Landwirtschaft zu vermindern und steuerliche Anreize zur Eigenvorsorge zu schaffen. Der CDU-Politiker erinnerte bei der Einbringung der sächsischen Bundesratsinitiative daran, dass der Freistaat die Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe seit langem fordere. „Hätten wir dieses Instrument, dann hätten die Betriebe sich ein Polster aus besseren Zeiten anlegen können, von dem sie jetzt zehren könnten“, argumentiert Schmidt.
Neben steuerlichen Verbesserungen schlägt die Landesregierung in ihrem Entschließungsantrag die Einführung eines Liquiditätshilfe- und Bürgschaftsprogramms des Bundes für landwirtschaftliche Betriebe vor, das zinsgünstige oder zinsfreie Kredite mit mittlerer bis langer Laufzeit vorsehen soll. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
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