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Bundestag gegen steuerliche Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft

Keine Chance für die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion ab. Die Abgeordneten der Koalition sprachen sich gegen eine Sonderregelung für Agrarbetriebe aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Keine Chance für die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion ab.


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In den zu Protokoll gegebenen Reden sprechen sich die Abgeordneten der Koalition gegen eine Sonderregelung für Agrarbetriebe aus. Die teilweise extrem schwankenden Witterungsbedingungen seien kein Alleinstellungsmerkmal der Landwirtschaft, argumentiert der CSU-Finanzpolitiker Philipp Graf Lerchenfeld. Die CDU-Abgeordnete Rita Stockhofe bezweifelt die praktische Umsetzbarkeit einer Risikoausgleichsrücklage und verweist ebenso wie der SPD-Finanzpolitiker Lothar Binding auf das Ergebnis des vor einigen Jahren vorgelegten Gutachtens der Universität Hohenheim, demzufolge eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage keinen wesentlichen Beitrag zur Abfederung von markt- und wetterbedingten Risiken leisten könne.


Der Grünen-Abgeordnete Dr. Thomas Grambke wirft ebenfalls unter Berufung auf das Hohenheimer Gutachten der Linken vor, ihr Vorschlag ziele auf eine Besserstellung von Großbetrieben ab. Sie würden nachweislich deutlich stärker von einer Risikoausgleichsrücklage profitieren als kleine und mittlere Betriebe.


Die Linke wolle kein „Rundum-sorglos-Paket“ für die Landwirtschaft, sondern „eine Unterstützung bei der Vorsorge statt großer staatlicher Hilfsprogramme, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist“, so deren Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann. Wachsende Risiken durch Klimaveränderungen machen aus ihrer Sicht ein Handeln erforderlich.

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