Handelt es sich bei tierischen Ausscheidungen, die vor der Ausbringung als Wirtschaftsdünger in einer Biogasanlage vergoren wurden, um Abfall oder nicht? Diese Frage beschäftigt weiterhin die Juristen. Damit das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz aber umgesetzt werden kann, fordern Bundestag und Bundesrat jetzt einen praxisgerechten Vollzug in der Frage. Entsprechende Passagen hat die Länderkammer nun in dem Gesetz ergänzt.
Bezüglich der abfallrechtlichen Einordnung von Wirtschaftsdüngern sind das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium damit angehalten, gemeinsam mit den Ländern Muster-Vollzugshinweise zu erarbeiten, durch die ein möglichst einheitlicher und praxisgerechter Vollzug in dieser Frage unter Berücksichtigung der düngerechtlichen Vorgaben sichergestellt wird.
Der Bundesrat hatte darauf gedrängt, da es nach seiner Ansicht im Zuge der Energiewende sinnvoll und erwünscht ist, im Sinne einer Kaskadennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energiegewinnung und anschließend als Düngemittel einzusetzen. (AgE)