Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

DBV kritisiert faktische Verschärfung der Cross Compliance-Sanktionsregelungen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagiert mit großem Unverständnis auf Änderungen des Kontroll- und Sanktionssystems bei Cross Compliance im Rahmen der EU-Flächenzahlungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagiert mit großem Unverständnis auf Änderungen des Kontroll- und Sanktionssystems bei Cross Compliance im Rahmen der EU-Flächenzahlungen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

So wurden die Landwirte Ende 2015 durch die Agrarministerien des Bundes und der Länder über striktere Sanktionierungen von Cross Compliance-Verstößen in Wiederholungsfällen auch bei vorangegangenen geringfügigen Verstößen informiert. Bund und Länder berufen sich hierbei auf eine veränderte Auslegung der EU-Kommission, wonach auch im Rahmen des so genannten Frühwarnsystems nachverfolgt werden muss, dass in Zukunft kein erneuter Verstoß bei den gleichen Cross Compliance-Anforderungen festgestellt wird.


Bei erneutem Verstoß soll der im Rahmen des Frühwarnsystems zunächst nicht sanktionierte Verstoß nachträglich sanktioniert werden und die Regelungen für Wiederholungsverstöße zur Anwendung gebracht werden. Diese Auslegung ist jedoch nach Auffassung des DBV völlig unverhältnismäßig und widerspricht auch den einschlägigen EU-Rechtstexten.

 

In Schreiben an die EU-Generaldirektionen für Landwirtschaft und für Gesundheit verweist DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken auf die einschneidenden Wirkungen dieser Neuregelung vor allem für die Tierhalter. Schon kleinste Verstöße bei der Tierkennzeichnung oder der Meldung an die staatliche HIT-Datenbank, beispielsweise eine Überschreitung der Meldefrist von 7 Tagen, hätten bereits drastische Prämienkürzungen zur Folge.


Derartige geringfügige Verstöße sind von der großen Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe nicht gewollt, jedoch in der Praxis kaum vollständig zu vermeiden. Eine vom Gesetzestext nicht getragene und zudem unverhältnismäßige Auslegung könne keinerlei Akzeptanz bei den betroffenen Landwirten finden, so Krüsken. Eine Erhöhung des bereits bestehenden enormen Kontroll- und Dokumentationsaufwands würde zudem im eklatanten Widerspruch zum auch von der EU-Kommission erklärten Ziel der Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik stehen, hebt der DBV hervor.

 

Zum Hintergrund: Im Rahmen des so genannten Frühwarnsystems bei Cross Compliance ist ausdrücklich geregelt, dass ein Verstoß, der vom Begünstigten innerhalb der von den Behörden festgelegten Frist abgestellt wird, im Wiederholungsfall nicht gewertet wird. So unterbleibt bei mehrfachen lediglich geringfügigen Verstößen eine unverhältnismäßige Sanktionsspirale nach oben.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.