Landwirte haben eigentlich eine klare Vorstellung davon, was Dauergrünland ist: Bestände mit überwiegend langlebigen Pflanzen wie Gräser ohne jährliche Bodenbearbeitung. Doch seitdem sich die EU über das Grünland hergemacht hat, herrscht Begriffsverwirrung: So kann Dauergrünland „per Verwaltungsakt“ auf Flächen mit Ackerstatus entstehen, Umbrüche sind, wenn überhaupt, nur noch mit Genehmigung möglich.
Grundlage der Grünland-Regeln sind Cross Compliance und Greening. Perfekt wurde das Chaos aber erst durch das viel zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 2. Oktober 2014: Ein Landwirt hatte auf seinen Ackerflächen seit über 5 Jahren mit zwischenzeitlichem Pflügen Kleegras und Ackergras im Wechsel angebaut. Im Verständnis jedes Praktikers eine Fruchtfolge, die verhindert, dass Ackerland zu Grünland wird.
Doch der EuGH entschied: Der Wechsel zwischen Ackergras und Kleegras ist keine Fruchtfolge. Damit geht nach fünf Jahren Gras (z. B. Selbstbegrünung) oder Ackerfutter (z. B. Kleegrasmischung) trotz Pflügen und Fruchtwechsel im sechsten Jahr der Ackerstatus verloren.
Was jetzt überhaupt Sache ist und worauf Sie achten müssen, erklärt Christian Gaebel vom Deutschen Bauernverband in der neuen top agrar 1/2016.
Lesen Sie dazu auch folgenden Standpunkt von top agrar-Redakteurin Gesa Harms:
Die Statusfrage für alle klären!
Es ist und bleibt ein Rätsel: Trotz Protest von Bundesregierung und Deutschem Bauernverband hält sich die EU-Kommission in ihrer Dauergrünland-Leitlinie nicht nur sehr eng an das EuGH-Urteil. Im Wege der Auslegung dehnt sie es überraschend und nicht nachvollziehbar sogar noch weiter aus. Folge: Die 5-Jahres-Regel erfasst auch aus der Produktion genommene begrünte Ackerflächen. Die Dauergrünlanddefinition ist damit alles andere als praxistauglich und auch aus ökologischer Sicht kontraproduktiv.
Viele Landwirte, die feuchte Ecken im Acker aus der Produktion nahmen oder extensiv bewirtschafteten, haben zum Antrag 2015 aus Angst vor dem Verlust des wertvollen Ackerstatus notgedrungen zum Pflug gegriffen. Katastrophal vor allem in Wasserschutzgebieten, wo der langjährige extensive Ackergrasanbau hilft, Nitrateinträge zu vermindern.
Nun hat Brüssel den Teilnehmern an Naturschutzprogrammen mit der Grünlandleitlinie aber nur zum Teil geholfen: Der Ackerstatus wird nur Landwirten garantiert, die an ELER-Programmen teilnehmen. Bei anderen Naturschutzprogrammen muss sich der Landwirt selbst um eine Aussage des jeweiligen Länderministeriums bemühen - und hinterher so viel Vertrauen aufbringen, sich darauf zu verlassen. Ein hohes Risiko, wie viele finden. Und damit ein herber Rückschlag für den Naturschutz.
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