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Decker: Überzogene Rechte für Tierschutzvereine

Zu dem in den Düsseldorfer Landtag eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ hat der Präsident des Rheinischen Landwirt­schafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, unmissverständlich deutlich gemacht, dass der­art überzogene Mitwirkungs- und Informationsrechte sowie Verbandsklagemöglichkeiten für anerkannte Tierschutzvereine von

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Zu dem in den Düsseldorfer Landtag eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ hat der Präsident des Rheinischen Landwirt­schafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, unmissverständlich deutlich gemacht, dass der­art überzogene Mitwirkungs- und Informationsrechte sowie Verbandsklagemöglichkeiten für anerkannte Tierschutzvereine von der Landwirtschaft nicht akzeptiert werden können.


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Wenn sich die Landesregierung die politische Zielsetzung der „Grünen“ zu Eigen mache, lasse das nur den Rückschluss zu, dass sie eine ausreichende Überwachung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung offensichtlich den Fachbehörden nicht zutraue, unterstrich Decker in einem Schreiben an den Vorsitzen­den der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer, und deren Agrarpolitischen Sprecher, André Stinka. Es sei sicherlich zu bezweifeln, dass Tierschutzvereine über eine sachkundigere Kenntnis als etwa vor allem die Veterinärämter verfügten. Im Übrigen gelte gerade in der Nutztierhaltung, dass diese nur dann erfolgreich praktiziert werden könne, wenn die Tiere gesund sind, sich wohl fühlen sowie artgerecht gehalten und gefüttert werden.




Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf gehe mit seinen Mitwirkungs- und Informations­rechten noch weit über die Regelungen eines entsprechenden Landesgesetzes in Bremen hin­aus, dass von Rechtsexperten schon für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten werde.




Angesichts der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, von der dieser mit dem Bundes-Tier­schutzgesetz Gebrauch gemacht habe, sei die NRW-Gesetzesinitiative mit der Einräumung noch weitaus stärkerer Mitwirkungsrechte der Tierschutzvereine umso mehr verfassungs­rechtlich fragwürdig. Dies alles gehe letztlich zu Lasten der Nutztierhalter, denen die überzo­genen Rechte zugunsten von Tierschutzvereinen viel Zeit und Geld bei Stallbauvorhaben kosten werden. (ad)

 

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