Hinter den Kulissen geht die Auseinandersetzung zwischen Europäischer Kommission, Rat und Europaparlament um die Ausgestaltung der technischen Einzelheiten der EU-Agrarreform und insbesondere des Greenings weiter.
Vergangene Woche trafen sich Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses vom Europaparlament mit EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos in Straßburg, um erneut eine praxisorientierte Ausgestaltung der sogenannten delegierten Rechtsakte anzumahnen. Der Ausschussvorsitzende Paolo De Castro sprach im Anschluss von einem Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem gebe es weiter Meinungsverschiedenheiten über sehr wichtige Punkte, darunter die Definitionen für aktive Landwirte und Junglandwirte, Gewichtungsfaktoren für die Anrechnung des Anbaus von Stickstofffixierern als ökologische Vorrangflächen und unverhältnismäßige Strafen.
„Wir haben Kommissar Cioloş unmissverständlich klargemacht, dass dieser Landwirtschaftsausschuss keine delegierten Rechtsakte akzeptieren wird, die über den vergangenes Jahr von Parlament und Rat beschlossenen Rechtsrahmen hinausgehen“, so De Castro.
Landwirtschaftlicher Praxis Rechnung tragen
Auch von Seiten der Mitgliedstaaten gibt es in den von De Castro aufgezeigten Bereichen noch immer Klärungsbedarf. In einem Hintergrundpapier, das Deutschland unterstützt, wird die Kommission unter anderem angehalten, auf ökologischen Vorrangflächen auch für Stickstofffixierer und Zwischenfrüchte Methoden guter landwirtschaftlicher Praxis einschließlich Pflanzenschutz- und Düngemitteln zuzulassen, ebenso wie den Schnitt oder die Beweidung.
Auch die Gruppe dieser Mitgliedstaaten drängt auf eine Überarbeitung der Gewichtungsfaktoren. Beispielsweise will die Kommission bislang eine mit Eiweißpflanzen bestellte Fläche nur mit dem Faktor 0,3 auf die notwendige Abstellung von 5 % ökologischer Vorrangflächen anrechnen. Mit anderen Worten: Ein 20-Hektar-Betrieb müsste auf wenigstens 3 ha Eiweißpflanzen anbauen, um diese Greening-Anforderung zu erfüllen.
Daneben soll die Kommission Sorge tragen, dass Betriebe mit Landtourismus und ähnlichen Angeboten nicht nachweisen müssen, als „aktiver Landwirt“ beihilfeberechtigt zu sein. Für die Junglandwirteförderung sollen angemessene Lösungen gefunden werden, um einer schrittweisen Hofübergabe über mehrere Jahre Rechnung zu tragen.