Dass das neue Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine im Landtag NRW noch gekippt wird, daran glaubt Anselm Richard, stellvertretender Chefredakteur des Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe, nicht. Die Mehrheitsverhältnisse im Düsseldorfer Parlament sind zu eindeutig, sagt er. In der aktuellen Ausgabe 37/2011 hat er sich deshalb Gedanken über die Folgen des neuen Gesetzes gemacht:
„Wenn Anfang des kommenden Jahres die neuen Spielregeln zum Beispiel für Stallneubauten gelten, wird die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tierhaltung massiv behindert. Außerdem müssen sich sowohl Bauern als auch Behörden auf einem Kleinkrieg mit den Tierschutzvereinen einstellen. Denn diese Gruppierungen sollen nach dem Willen der Landesregierung künftig bei allen bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen mitwirken und gegebenenfalls klageberechtigt sein.
Zu erwarten ist, dass sich schon bald jeder Bauherr auch konkret mit den Einwendungen des organisierten Tierschutzes auseinandersetzen muss. Tierschutzvereine werden darauf setzen, Genehmigungsverfahren durch ihre „Mitwirkung“ in die Länge zu ziehen, die korrekte Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen permanent infrage zu stellen und durch mehr oder weniger öffentlichen Widerspruch und Protest Negativwerbung für die betroffenen Tierhalter zu betreiben.
Die Einwendungen der Tierschützer werden wohl auch zu häufigeren Konfrontationen mit den Bauamtsmitarbeiter und Amtsveterinäre führen. Absehbare Folge: Im vorauseilenden Gehorsam werden die Tierschutzvorschriften, wo immer Ermessensspielraum besteht, möglichst streng ausgelegt, um Scherereien gleich auszuschließen. Mit den Konsequenzen müssen die Tierhalter leben. Es werde zukünftig nicht einfacher für den Landwirt, den kommunalen Behörden und Anderen, die davon betroffen sind.“
${intro}