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Die neue Investitionsförderung in Niedersachsen

Niedersachsens Agrarminister Meyer hat die Investitionsförderung des Landes für Landwirte neu ausgerichtet. Junglandwirte bekommen jetzt einen besonderen Bonus und auch Neueinsteiger in die Landwirtschaft sind jetzt förderfähig. Seit 1. Oktober 2014 läuft das neue Antragsverfahren für landwirtschaftliche Betriebe.

Lesezeit: 3 Minuten

Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer hat die Investitionsförderung des Landes für Landwirte neu ausgerichtet. Junglandwirte bekommen jetzt einen besonderen Bonus und auch Neueinsteiger in die Landwirtschaft sind jetzt förderfähig. Seit 1. Oktober 2014 läuft das neue Antragsverfahren für landwirtschaftliche Betriebe. „Niedersachsen investiert damit in die Zukunft. Mehr Tierschutz etwa durch Hühnermobile oder artgerechte Weidehaltung werden nun explizit und attraktiv gefördert", so der Grünen-Politiker.


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Ziel der jetzt angelaufenen neuen Förderperiode des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) ist es, eine wettbewerbsfähige, aber gleichzeitig nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft zu fördern. Gefördert wird auch ein Höchstmaß an Tierschutz. Erstmalig können etwa mobile Hühnerställe bezuschusst werden, das Mindestantragsvolumen wurde auf 20.000 Euro abgesenkt. Besonders tiergerechte Haltungssysteme können zudem mit einem erhöhten Fördersatz versehen werden. Außerdem können auch sonstige Investitionen, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz erfüllen, gefördert werden. Meyer: „Gefördert wird auch eine an die Fläche angepasste Tierhaltung und die Reduzierung von Umweltbelastungen."


Maximal 2 GVE pro Hektar!


Kernstück des Programms ist die Bindung der Tierhaltung an die Fläche. Betriebe, die in den Genuss einer Förderung kommen wollen, dürfen maximal zwei Großvieheinheiten (GV) pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche halten. Diese Regelung trägt dazu bei, dass die großen Probleme der Nitratbelastung im Grundwasser insbesondere in den tierhaltungsintensiven Regionen des Landes nicht noch größer werden. Darüber hinaus ist die AFP-Förderung auch mit der Vorgabe einer neunmonatigen Güllelagermöglichkeit verbunden. Hiermit soll eine Verwertung der Gülle, die sich ausschließlich am Bedarf der Pflanzen orientiert, gewährleistet werden. Auch diese Regelung führt zu einer verbesserten Boden- und Grundwasserqualität.


Für die Förderung gibt es die im Koalitionsvertrag vereinbarten Obergrenzen bei den Tierzahlen. Es werden ausschließlich moderne bäuerliche Betriebe gefördert, die nicht mehr als 300 Rinder, 1.500 Mastschweine oder zum Beispiel 15.000 Legehennen halten. „Mit dem neuen AFP trägt Niedersachsen zur sanften Agrarwende erheblich bei und bietet gute Fördermöglichkeiten für tier- und umweltgerechte Stallbauten. Insgesamt ein attraktives Programm, das sich in das Gesamtkonzept der Landesregierung zur Neuausrichtung der niedersächsischen Agrarpolitik einfügt und bereits bundesweit Beachtung findet", so Minister Meyer.


Auswahl nach Punktesystem


Das Antragsverfahren läuft noch bis Ende Oktober 2014. Insgesamt stehen in dem Programm 10 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Auswahl der zu fördernden Projekte - sofern sie alle Voraussetzungen erfüllen - erfolgt nach einem Punktesystem. In erster Linie berücksichtigt werden Maßnahmen mit besonders hohen Standards tiergerechter Haltung. Außerdem erhalten zum Beispiel innovative Projekte, Betriebe des ökologischen Landbaus und Direktvermarkter Zusatzpunkte. Auch Stallbauten in Regionen mit geringer Tierhaltungsdichte bekommen Boni.


Für Antragsteller gilt eine Einkommensobergrenze. Sie darf im Mittel der letzten drei Wirtschaftsjahre zum Beispiel bei Verheirateten 180.000 Euro nicht überschreiten (positive Einkünfte). Für Landwirte, die jünger als 40 Jahre sind und den Betrieb erst innerhalb der letzten fünf Jahre übernommen haben, erhöht sich der AFP-Zuschuss um 10 Prozent bis zu einer Obergrenze. Mit Unternehmen, die innerhalb der letzten zwei Jahre gegründet wurden, werden erstmalig auch Existenzgründer gefördert.

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