Private Labore sind ab sofort verpflichtet, die für sie zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren, wenn sie bei ihren Untersuchungen bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen. Wie das Bundesagrarministerium mitteilt, müssen die Hersteller alle Ergebnisse ihrer Dioxinuntersuchungen melden, auch wenn die strengen Grenzwerte nicht überschritten werden. Das geänderte Lebens- und Futtermittelgesetzbuch ist damit in Kraft.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit soll von nun an die gemeldeten Dioxin-Messdaten in einer Datenbank sammeln und alle drei Monate auswerten. Dadurch könnten Dioxin-Probleme früher erkannt und Gegenmaßnahmen schneller eingeleitet werden, erklärt das Ministerium weiter.
Gleichzeitig mit diesem Frühwarnsystem gebe es härtere Strafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Künftig wird es als Straftat eingestuft, wenn Unternehmer vorsätzlich unsichere Lebensmittel oder Futtermittel nicht vom Markt nehmen. Wer Lebensmittel vorsätzlich in den Handel bringt, die für den Verzehr nicht geeignet sind, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Bei Fahrlässigkeit droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro.
Seit zwei Wochen ist bereits das Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) in Kraft. Behörden sind dadurch verpflichtet, die vorliegenden Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus aktiv zu veröffentlichen. (ad)