In diesen Tagen werden die Direktzahlungen überwiesen. In Rheinland-Pfalz etwa erhält jeder landwirtschaftliche Betrieb durchschnittlich 12.800 Euro aus Mitteln der Europäischen Union, teilte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken mit. Pro Hektar 245,18 Euro Betriebsprämie.
Wegen der Mittelkürzungen durch die EU wurden die Zahlungsansprüche vorab um rund 16 % gekürzt. Dies wurde aber dadurch ausgeglichen, dass es den sogenannten Modulationsabzug nicht mehr gibt, weshalb sich die Kürzung nicht auf die Höhe des Auszahlungsbetrages auswirkt.
Im Jahr 2014 hat es laut Höfken spürbare Verbesserungen für die rheinland-pfälzischen Bauern gegeben. Bei den Verhandlungen zur Neuverteilung der EU-Agrarmittel habe man insbesondere erreicht, dass die Betriebe eine Umverteilungsprämie erhalten. Für die ersten 30 Hektar werden 51,46 Euro je Hektar und für die nächsten 16 Hektar je 30,87 Euro Prämie gezahlt. „Die Beihilfe kommt kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben zu Gute. Das sind 90 Prozent der rheinland-pfälzischen Betriebe. Wir haben damit einen wichtigen Schritt zu einer sozialgerechteren Verteilung der Direktzahlungen gemacht“, so die Ministerin.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben die Landwirte die Betriebsprämien sowie die Umverteilungsprämien für die maximal ersten 46 ha erhalten. Der Gesamtbetrag der Zahlung der Betriebsprämien wird sich hier auf rund 378,3 Mio. Euro an 4.664 landwirtschaftliche Unternehmen belaufen.
In Sachsen werden insgesamt 267 Mio. Euro an 7 224 Betriebe ausgezahlt. „Landwirte produzieren Lebensmittel und erbringen dabei auf jedem Hektar Leistungen für Umwelt, Naturschutz und Klima“, sagt Staatsminister Thomas Schmidt. „Außerdem erhalten sie mit ihrer täglichen Arbeit unsere Kulturlandschaft und stärken den ländlichen Raum. Diese Leistungen für das Gemeinwohl rechtfertigen die Zahlungen der Betriebsprämien.“
Zum letzten Mal nach altem Muster
Die Betriebsprämie wird 2014 zum letzten Mal ausgezahlt. Sie wird ab 2015 durch ein geändertes System der Direktzahlungen abgelöst. Das enthält neben der Umverteilungsprämie eine Basis- und eine Greeningprämie, die Möglichkeit einer Junglandwirteprämie sowie eine Kleinerzeugerregelung. 30 Prozent der Gelder für die neuen Direktzahlungen entfallen auf Zahlungen für Landbewirtschaftungsmethoden und weitere, zusätzliche Leistungen der Landwirte, die den Klima- und Umweltschutz fördern. Das sogenannte Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen wie Wiesen und Weiden, eine größere Vielfalt beim Anbau von Feldfrüchten sowie die Nutzung von Ackerland im Umweltinteresse (sogenannte ökologischen Vorrangflächen).