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Diskussion um Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete nimmt Fahrt auf

Nachdem die Kommissionsvorschläge zur Neuabgrenzung der Gebietskulisse für die Ausgleichszulage fehlgeschlagen sind und die Kommission sich in dieser Frage seit etwa zwei Jahren nicht mehr bewegt, finden nun innerhalb weniger Tage von Seiten des Europa-Parlamentes zwei wichtige Aussprachen dazu statt.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem die Kommissionsvorschläge zur Neuabgrenzung der Gebietskulisse für die Ausgleichszulage fehlgeschlagen sind und die Kommission sich in dieser Frage seit etwa zwei Jahren nicht mehr bewegt, finden nun innerhalb weniger Tage von Seiten des Europa-Parlamentes zwei wichtige Aussprachen dazu statt.


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Gestern befragte das EU-Parlament bereits den EU-Rat dazu und am kommenden Montag wird der Agrarausschuss des EU-Parlamentes dazu einen Austausch mit der EU-Kommission führen. Immer wahrscheinlicher wird die von Mitgliedern des Europa-Parlamentes vertretene und vom Berufsstand unterstützte Schlussfolgerung, die Gebietsabgrenzung aus den Verordnungsvorschlägen zur Weiterentwicklung der GAP herauszunehmen und zu verschieben.



Fest steht, dass aus deutscher Sicht die von der EU-Kommission geplante Neuabgrenzung der Gebietskulisse nach acht EU-einheitlichen biophysikalischen Kriterien ungeeignet ist, um eine naturräumliche Benachteiligung festzustellen, schreibt der Bauernverband in einer Presseinformation. Aus Sicht des DBV führen diese Kriterien zu unplausiblen und nicht nachvollziehbaren Ergebnissen.


Dagegen habe sich das in Deutschland etablierte Abgrenzungssystem auf Basis der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) bewährt. Es spiegelt laut Verband die Wirklichkeit gut wider, ist justiziabel und basiert auf der Kumulation von naturräumlichen Benachteiligungen. Auch viele andere EU-Länder kämen zu der Feststellung, dass die Kommissionsvorschläge auch nicht annähernd die Wirklichkeit abbilden. Im Sinne von Subsidiarität bräuchten die Mitgliedstaaten deshalb mehr Freiraum und Flexibilität bei der Abgrenzung ihrer benachteiligten Gebiete, heißt es.



Angesichts der fehlenden Transparenz über die mittlerweile vorliegenden Simulationsergebnisse auf Basis der von der Kommission vorgeschlagenen acht biophysikalischen Kriterien könne der DBV die Mitglieder des Europa-Parlamentes gut verstehen, die Befassung mit den Kommissionsvorschlägen abzulehnen und die Neuabgrenzung aus den Verordnungsvorschlägen zur Weiterentwicklung der GAP herauszulösen. Für diese Herangehensweise spreche aber vor allem, dass die vom Europäischen Rechungshof monierte Neuabgrenzung mehr Flexibilität und Zeit braucht und dies selbst auch bei einer gewissen Modifikation der vorliegenden Kommissionsvorschläge kurzerhand nicht zu bewerkstelligen ist. Deshalb empfiehlt der BAuernverband, die Neuabgrenzung der Gebietskulisse für die Ausgleichszulage dringend aus den Gesetzesvorschlägen für die GAP nach 2013 herauszunehmen. (ad)

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