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Doch keine schärferen Auflagen für Güllebehälter?

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist weiter gegen schärfere Auflagen für Güllebehälter. Er habe keine Hinweise aus den Ländern auf verstärkte Probleme mit undichten Anlagen, sagte Schmidt im Interview mit top agrar. Teure Leckageerkennungen und Sachverständigenprüfungen hält der Minister für unzumutbar.

Lesezeit: 6 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist weiter gegen schärfere Auflagen für Güllebehälter.  Er habe keine Hinweise aus den Ländern auf verstärkte Probleme mit undichten Anlagen, sagte Schmidt im Interview mit top agrar.

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Teure Leckageerkennungen und Sachverständigenprüfungen hält der Minister für unzumutbar. Dies könne den Strukturwandel anheizen. Deshalb sei die Bundesregierung weiterhin gegen die vom Bundesrat geforderte Integration von Güllebehältern in die Bundesverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.


Offen zeigt sich der Franke dagegen bei der ebenfalls strittigen Frage der Hoftorbilanz im Rahmen der Düngeverordnung. Er prüfe gegenwärtig, ob man diese bei großen Betrieben mit starker Viehhaltung ab 3 GVE/ha einführen könne.  

 

top agrar: Herr Minister, der Bundesrat will Jauche-Gülle-Sickersaft-Anlagen (JGS-Anlagen) in die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aufnehmen. Das hieße, alle Güllebehälter müssten in Zukunft eine teure Leckageerkennung haben und vom Sachverständigen geprüft werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks findet das richtig, heißt es. Bislang waren Sie dagegen und haben von „einer unzumutbaren Belastung“ für die Bauern gesprochen. Jetzt berichten einige Medien, Sie seien umgefallen. Stimmt das?

 

Schmidt: Ich kann Sie beruhigen: ich stehe noch. Ich möchte gern klarstellen: Was der Bundesrat will, ist das eine, was die Bundesregierung tut, das andere. Klare Position der Bundesregierung ist es, JGS-Anlagen nicht in die Anlagenverordnung aufzunehmen. Das ist schon unter meinem Vorgänger mit Beteiligung von Frau Hendricks so verabredet worden. Dazu gibt es keinen neuen Sachstand.

 

top agrar: Sie haben also Frau Hendricks definitiv nichts versprochen?

 

Schmidt: Wir haben gesprochen und tun das auch in Zukunft. Ich bin weiterhin gegen die Aufnahme in die Anlagenverordnung, weil ich glaube, dass das den Strukturwandel anheizen könnte.

 

top agrar: Inwiefern?

 

Schmidt: Wir dürfen den Bauern keine unzumutbaren Belastungen auferlegen. Auch die Grünen können doch nicht wollen, dass aufgrund von schärferen Auflagen für JGS-Anlagen insbesondere kleinere Landwirte ihren Betrieb aufgeben. Wenn die Regelung so käme, wie der Bundesrat das will, drohen über kurz oder lang hohe Kosten für die Leckageerkennung und für die Gutachterprüfung. Betriebsleiter, die keinen gesicherten Hofnachfolger haben, werden dann vielleicht sagen: Für mich lohnt sich das nicht mehr und steigen aus. Das kann nicht unser Ziel sein. Selbst wenn der aktuelle Entwurf dies so noch gar nicht vorsieht, müssen wir sehen, welche Signale die Politik an die Bauern aussendet. Ich verstehe die Unsicherheit und die Besorgnis der Landwirte, die die Berichterstattung der vergangenen Tage ausgelöst hat. Deshalb nochmal: In der Bundesregierung gibt es keine neue Entscheidungslage.

 

top agrar: Brauchen wir überhaupt eine strengere Regelung. Hat die Zahl der Unfälle bei JGS-Anlagen in den vergangenen Jahren zugenommen?

 

Schmidt: Einen dringenden Handlungsbedarf sehe ich nicht. Jedenfalls liegen uns dazu keine Hinweise aus den Ländern vor. Die Länderdaten werden aber nicht auf Bundesebene zusammengeführt.

 

top agrar: Sehen Sie dann Bedarf für eine Neu-Regelung auf Bundesebene?

 

Schmidt:Ich sehe da keine zwingende Notwendigkeit.

 

top agrar: Solange keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern drohen. Viele Bauern haben Sorge, dass länderbezogene JGS-Anlagenverordnungen demnächst je nach politischer Färbung unterschiedlich streng ausfallen könnten. Wie wollen Sie das verhindern?

 

Schmidt: Die Sorge habe ich auch. Die Länder haben im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes Spielräume, die sie so oder so nutzen können. Das ist eine Situation, bei der ich von einigen aus dem Berufsstand aufgefordert werde, darüber nachzudenken, ob es nicht doch Möglichkeiten für eine einfache und pragmatische Bundesregelung gibt. Das will ich gerne nüchtern abwägen. Aber ich mache keine Regelungen mit, die zu zusätzlichen Belastungen bei den Bauern führen, aber sonst keine Effekte haben. Aus meiner Sicht kann man zum Beispiel darüber diskutieren, ob es bei JGS-Anlagen Sinn macht, nach bundesweit einheitlichen Vorgaben die Baupläne und Bücher zu prüfen. Dafür braucht man keine Vor-Ort-Prüfungen. Die bleiben – wie bisher – auf einen konkreten Anlass oder Verdacht beschränkt. Das sind aber nur erste Überlegungen.

 

top agrar: Wie geht es denn jetzt weiter?

 

Schmidt: Ich bin mit Frau Kollegin Hendricks im konstruktiven Gespräch. Wir haben keinen Zeitdruck. Es ist auch nicht so, wie einige vermuten, dass Düngeverordnung und JGS-Anlagenverordnung in einem großen Paket gemeinsam verabschiedet werden sollen.

 

top agrar: Hoher Zeitdruck besteht aber bezüglich der geplanten Novellierung der Düngeverordnung. Es heißt, Sie wollen jetzt doch die Hoftorbilanzierung vorschreiben. Ist das so?

 

Schmidt: Es ist richtig, dass auf Staatssekretärsebene mit dem Bundesumweltministerium über eine erweiterte Feld-Stall-Bilanz gesprochen worden ist. Richtig ist auch, dass einige Länder bereits heute die Anwendung der sogenannten Hoftorbilanz bei der Düngeplanung empfehlen, damit aber Unterschiedliches meinen. Das gilt zum Beispiel für die Landesanstalt für Landwirtschaft in Bayern. Ich will die Bürokratie nicht steigern. Wenn die Hoftorbilanz bei einigen Betrieben Vorteile hat, einfach anzuwenden ist und nicht mehr Bürokratie bedeutet, sollten wir darüber reden. Aber im Kern bleibt die Feld-Stall-Bilanz die bevorzugte Bilanzmethode.

 

top agrar: Mit der Hoftorbilanz würden sie bei der Kommission offene Türen einlaufen.

 

Schmidt: Ich habe kürzlich mit dem zuständigen Generaldirektor, Karl Friedrich Falkenberg von der Generaldirektion Umwelt telefoniert und ihm meine Positionen zur Düngeverordnung erläutert - auch zur Hoftorbilanz. Gemeinsam mit dem Umweltministerium prüft mein Haus, ob wir diese ab 2018 für Großbetriebe mit starker Viehhaltung einführen können. Aber unsere Position zur Düngeverordnung ist noch nicht fertig.

 

top agrar: Wo beginnt für Sie ein Großbetrieb mit starker Viehhaltung?

 

Schmidt: Man diskutiert über einen Viehbesatz von 3 GVE/ha.

 

top agrar: Sie haben Brüssel aber noch nichts versprochen.

 

Schmidt: Nein. Ich habe allenfalls Diskussionsbereitschaft signalisiert aber noch keinen Entwurf einer neuen Düngeverordnung vorgelegt. Ich werde mich dabei auf jeden Fall eng mit den Betroffenen abstimmen.

 

top agrar: Wird es auch in der neuen Dünge-Verordnung eine die Derogationsregelung geben, mit der Grünlandbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen statt 170 bis zu 230 kg N aus organischen Düngemitteln ausbringen dürfen?

 

Schmidt: Ja, denn das ist auch ökologisch sinnvoll. Ich hätte eine solche Regelung gerne schon in diesem Jahr gehabt. Brüssel wird sie uns aber erst genehmigen, wenn wir uns auf eine neue Dünge-Verordnung geeinigt haben. Inhaltlich gibt es bezüglich der sog. 230er-Regelung keine Differenzen mit der Kommission.

 

top agrar: Wann kommt der Entwurf für die neue Düngeverordnung?

 

Schmidt: Wenn wir bis zum Frühjahr 2015 keine neue Verordnung in Brüssel notifizieren, wird die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland weiter vorantreiben. Das ist der zeitliche Rahmen, in dem wir uns einig werden sollten.

 

top agrar: Und die SPD zieht dabei am gleichen Strang?

 

Schmidt: Jedenfalls gilt das für die Agrarpolitiker der SPD, auch für die in den Ländern. Ich bin zuversichtlich, dass wir da zu guten Ergebnissen kommen können.

 

top agrar: Herr Minister, vielen Dank für Gespräch.

 

Das Interview führte top agrar-Chefredakteur Dr. Ludger Schulze Pals

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