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Düngeplan soll die Obergrenze vorgeben

Wie viel Stickstoff ist nach dem Winter noch für die Pflanzen verfügbar? Und wie viel Dünger brauchen Getreide und Grünland für einen guten Start in das Jahr? Diesen Fragen gehen die Landwirte vor der ersten Düngung im Frühjahr routinemäßig nach.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie viel Stickstoff ist nach dem Winter noch für die Pflanzen verfügbar? Und wie viel Dünger brauchen Getreide und Grünland für einen guten Start in das Jahr? Diesen Fragen gehen die Landwirte vor der ersten Düngung im Frühjahr routinemäßig nach.


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Zukünftig soll dieser im Düngeplan ermittelte Düngebedarf für Stickstoff und Phosphat als absolute Obergrenze für die tatsächliche Nährstoffausbringung gelten. Wie das Landvolk berichtet, ist als Kernelement des Entwurfs der aktuellen Düngerechtsreform ab 2016 eine bundeseinheitliche Sollwertmethode für die Ermittlung des ertrags- und kulturartenbezogenen Stickstoffdüngebedarfs geplant.


Der Landwirt soll nach diesem Schema jährlich vor der Ausbringung von stickstoffhaltigen organischen und mineralischen Stoffen für jeden Acker- und Grünlandschlag eine Obergrenze für die maximal zulässige Stickstoff- und Phosphatzufuhr berechnen und schriftlich dokumentieren. Diese enorme Bürokratie und mangelnde Flexibilität sieht der Bauernverband sehr kritisch. Der Berufsstand fordert zudem die Beibehaltung eines einheitlichen Düngerechts in Deutschland.


Der Leitliniencharakter der Empfehlungen der Länderbehörden zur Düngeplanung werde dabei aufgegeben. Betriebsindividuelle Überschreitungen der so berechneten Obergrenze für die Nährstoffzufuhr gelten grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit. Nur für unvorhersehbare Sondersituationen z. B. in der Witterungs- oder Bestandsentwicklung, die sich erst nach der Düngeplanung ergeben und für die der Landwirt die Beweislast trägt, darf die tatsächlich ausgebrachte Menge die Obergrenze überschreiten.


Anders als nach den bisherigen landesspezifischen Empfehlungen richtet sich die neue Stickstoff-Obergrenze nicht nur nach den jeweiligen Boden- und Bewirtschaftungsbedingungen und dem Pflichtabzug der im Frühjahr im Boden vorhandenen pflanzenverfügbaren Stickstoffgehalte. Zukünftig sind auch die tatsächlich betriebsindividuell erzielten Erträge in den Vorjahren maßgeblich für das Sollwertschema. Damit bekommen das pflanzenbauliche Können in Bezug auf die Erzielung hoher Erträge sowie vom Landwirt nicht oder wenig beeinflussbare Standorteffekte ein größeres Gewicht.


Für jede Ackerkultur oder Grünlandnutzungsart werden bundeseinheitliche Stickstoff-Sollwerte für den Stickstoffbedarf eines festgelegten Standardertrages eingeführt. Die Bedarfsberechnung für Phosphor soll sich zunächst weiter nach den Richtwerten der Länderbehörden richten. Aber auch hier wird eine harte ordnungsrechtliche Obergrenze für die tatsächliche Ausbringung eingeführt, die für hoch und sehr hoch mit Phosphat versorgte Flächen gilt.

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