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EEG-Novelle verabschiedet: BBV erfreut über wichtige Korrekturen

Am Freitag hat der Bundestag die Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) verabschiedet. Erfreut darüber zeigte sich der Bayerische Bauernverband. „Nach langen Beratungen konnte der BBV erreichen, dass der Bioenergie durch die Gesetzesnovelle nicht das Wasser abgegraben wird“, sagte Bauernpräsident Walter Heidl.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Freitag hat der Bundestag die Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) verabschiedet. Erfreut darüber zeigte sich der Bayerische Bauernverband. „Nach langen Beratungen konnte der BBV erreichen, dass der Bioenergie durch die Gesetzesnovelle nicht das Wasser abgegraben wird“, sagte Bauernpräsident Walter Heidl. So wurde nun das Ausschreibungsvolumen für Bioenergieanlagen von 100 Megawatt (MW) auf jeweils 150 MW für die Jahre 2017 bis 2019 und auf jeweils 200 MW für die Jahre 2020 bis 2022 angehoben.


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„Durch dieses Ausbauziel wird den meisten Bestandsanlagen, die in den kommenden Jahren aus dem EEG fallen, ein Weiterbetrieb ermöglicht. Das ist ein wichtiger Erfolg für die Energiewende. Schließlich sind es gerade Biomasse-Anlagen, die flexibel Strom erzeugen und zugleich auch einen wesentlichen Beitrag im Wärme- und Kraftstoffbereich liefern. Zur Stärkung der dezentralen Energiewende muss neben der Stabilisierung des Anlagenbestandes auch ein moderater Zubau dieser vielseitig einsetzbaren regenerativen Energie zugelassen werden“, sagt Heidl. Um dieses Ziel zu erreichen, muss bei den Ausbauzielen auch die Leistung der bereits installierten, aber in den kommenden Jahren aus dem EEG ausscheidenden Anlagen berücksichtigt werden.


Auch bestehende Bioenergieanlagen können an Ausschreibungen teilnehmen


Zudem wurde beschlossen, dass auch bestehende Bioenergieanlagen an den neuen Ausschreibungen teilnehmen können. So haben Betreiber bestehender Anlage eine Chance auf eine Anschlussförderung für weitere zehn Jahre. „So kann zumindest verhindert werden, dass viele Anlagen nach 20 Jahren stillgelegt werden“, sagt Heidl. „Ohne eine solche Regelung, hätte man der Energiewende mit dem neuen EEG einen Bärendienst erwiesen und das bereits Erreichte auf’s Spiel gesetzt.“


Auf Drängen des Bayerischen Bauernverbandes und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums konnte in letzter Minute nachgebessert und eine Anschlussregelung für kleine Bioenergieanlagen bis 150 kW aufgenommen werden. Diese Anlagen waren im Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums komplett außen vor.


BBV fordert die Einführung eines Faktorenmodells für Bioenergieanlagen


„Damit Bioenergieanlagen nicht nur eine vage Chance auf einen Zuschlag erhalten, muss ein Faktorenmodell im Gesetz verankert werden, das die unterschiedlichen spezifischen Kosten je Anlagenart- und Anlagengröße berücksichtigt!“, fordert Heidl. Ein entsprechendes Modell, das bereits von Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen vorgeschlagen wurde, findet sich im beschlossenen Gesetz allerdings nicht wieder.


Zudem sieht der Bayerische Bauernverband dringenden Nachbesserungsbedarf bei den gesetzten Höchstwerten für die Gebote im Ausschreibungsverfahren. „Auf der einen Seite stehen sehr hohe Vorgaben, zum Beispiel für die Flexibilisierung der Anlagen und den alternativer Energiepflanzen. Auf der anderen Seite Höchstgrenzen, die nicht zu den anfallenden Kosten passen. Das passt nicht zusammen“, kritisiert Heidl.


Umstellung der Förderung von Erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen


Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 wird die Förderung von Ökostrom komplett umgestellt. Ab kommendem Jahr soll die Förderung für Energie aus großen Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Biomasseanlagen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern in Auktionen ermittelt werden. Die günstigsten Projekte erhalten dann den Zuschlag.


Lediglich kleine und mittelgroße neue Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und neue Windkraftanlagen (bis 750 Kilowatt) sind von den Ausschreibungen ausgenommen und erhalten weiterhin eine festgelegte Förderung nach EEG.


Für neue Bioenergieanlagen wurde eine Bagatellgrenze von 150 Kilowatt installierter Leistung vereinbart. Alle neuen Anlagen mit einer installierten Leistung bis zur Bagatellgrenze, erhalten eine Förderung in Anlehnung an das EEG 2014 und müssen nicht an den Ausschreibungen teilnehmen. Für Wasserkraft- und Geothermieanlagen erfolgt die Vergabe der Förderung nicht über Ausschreibungen, sondern weiterhin über die gesetzlich festgelegte Förderung nach dem EEG aus dem Jahr 2014.

 

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