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EEG-Reform vernachlässig zwei Kernanliegen der Bauern

Bei der geplanten Energiewende und dem damit verbundenen Ausbau der Leitungsnetze sieht es derzeit so aus, als ob zwei Kernanliegen des landwirtschaftlichen Berufsstandes unberücksichtigt bleiben könnten. Aus diesem Grund haben die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände, Friedhelm Decker (RLV) und Franz-Josef Möllers (WLV) in einem Schreiben an Bundesumweltminister Dr.

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Bei der geplanten Energiewende und dem damit verbundenen Ausbau der Leitungsnetze sieht es derzeit so aus, als ob zwei Kernanliegen des landwirtschaftlichen Berufsstandes unberücksichtigt bleiben könnten. Aus diesem Grund haben die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände, Friedhelm Decker (RLV) und Franz-Josef Möllers (WLV) in einem Schreiben an Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen und verschiedene Abgeordnete der Regierungskoalition ihre große Sorge zum Ausdruck gebracht.

 

Vor dem Hintergrund, dass für den beschleunigten Netzausbau weiterhin Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft geleistet werden sollen, werde die Land- und Forstwirtschaft neben dem Flächenentzug für den Leitungsbau auch noch zusätzlich den Naturschutzausgleich zu tragen haben, befürchten die Präsidenten nach Angaben des RLV. „Diese zweifache Inanspruchnahme von Flächen ist nicht akzeptabel angesichts der unveränderten Herausforderungen für den Berufsstand, hochqualitative Lebensmittel zu günstigen Preisen in ausreichender Menge zu produzieren und gleichzeitig im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien schwerwiegende Belastungen zu übernehmen.“ Da der Ausbau der Elektrizitätsnetze gerade auch dem Umweltschutz diene, sollten neue und stärker ausgebaute Elektrizitätsnetze von flächenhaften Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen verschont bleiben, so Decker und Möllers.

 

Weiterhin kritisieren sie, dass die Grundeigentümer nur nach den herkömmlichen Grundsätzen in der Enteignung entschädigt werden sollen. „Bei einer Netzbaumaßnahme zugunsten privater, mit beachtlichen Gewinnen wirtschaftender Betriebe bedeutet dies kein nur annähernd angemessener Ausgleich für einen erheblichen Eingriff in das Grundeigentum“, so die beiden Präsidenten. Insbesondere durch die vorgesehene Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen seien zudem Boden- und Ertragsbeeinträchtigungen auf Jahre hin zu erwarten, von erheblichen Verkehrswertminderungen ganz zu schweigen.

 

Die bisherigen Entschädigungsprinzipien seien für Grundeigentümer nicht mehr akzeptabel; Enteignungen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen würden die Folge sein, heißt es in dem Brief. Es sei daher dringend erforderlich, das Gesetz so zu gestalten, dass für Stromleitungen ein angemessenes Entgelt zu zahlen ist, das marktüblich für das entzogene Recht ohne gesetzliche Duldungs- und Enteignungsrechte ist. Auf Verlangen des Betroffenen sei die Entschädigung als wiederkehrende Zahlung zu leisten; nach 20 Jahren sei das entzogene Recht neu zu entschädigen“, fordern die Präsidenten und bitten die Politiker, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren in diesem Sinne für die Landwirtschaft einzusetzen. (ad)

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