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EU-Agrarreform auch vom Parlament beschlossen

Die Abgeordneten im EU-Parlament in Straßburg haben am Mittwoch die Agrarreform endgültig angenommen. Damit kann die Reform zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die Umsetzung in Deutschland ist dabei bereits auf gutem Weg, weil sich die Länderagrarminister am 4. November endlich geeinigt hätten, so Elisabeth Jeggle.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Abgeordneten im EU-Parlament in Straßburg haben am Mittwoch die Agrarreform endgültig angenommen. Damit kann die Reform zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die Umsetzung in Deutschland ist dabei bereits auf gutem Weg, weil sich die Länderagrarminister am 4. November endlich geeinigt hätten, so Elisabeth Jeggle (CDU).


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Da die Reform ursprünglich bereits 2014 umgesetzt werden sollte, wird es für das kommende Jahr Übergangsregelungen geben, erklärt die Politikerin weiter. Auch diese habe das Parlament beschlossen. Sie sollen für einen fließenden Übergang und die Fortführung der Programme sorgen. 


Jeggle fasst ihre Leistungen zusammen


Jeggle nutzt den Beschluss im EU-Parlament, darauf hinzuweisen, welchen Anteil sie an den Beschlüssen hatte: So habe sie sich massiv für eine Kürzung der Gelder für Großbetriebe eingesetzt und eine verstärkte Förderung bäuerlicher Strukturen gefordert. "Wir konnten erreichen, dass die Mitgliedsstaaten entweder die Gelder für Großbetriebe ab einer gewissen Höhe kürzen oder kleinen und mittelgroßen Betrieben eine Zusatzzahlung gewähren müssen", so die Baden-Württembergerin. Die Durchschnittsgröße eines Hofes in ihrem Bundesland beträgt 33 ha, künftig wird es in Deutschland für die ersten 30 ha einen Zuschlag von 50 Euro und für weitere 16 ha einen Zuschlag von 30 Euro geben.


Außerdem wird künftig einigen Einrichtungen wie Flughäfen oder dauerhaften Sport- und Freizeiteinrichtungen der Anspruch auf Direktzahlungen generell aberkannt. Diese Forderung geht auf einen Antrag von Elisabeth Jeggle zurück, den sie mit einigen Kollegen eingereicht hat. "Wir wollen nur Landwirte unterstützen, die landwirtschaftliche Güter produzieren und unsere Kulturlandschaft erhalten. Es sollen keine europäischen Gelder an Flughäfen oder Golfplätze fließen", so die Parlamentarierin nach der Abstimmung.


Sehr zufrieden mit Kompromiss beim Greening


Ab 2015 werden 30 % der Direktzahlungen an die Durchführung bestimmter Umweltauflagen, das sog. Greening, gekoppelt. So müssen Betriebe ab 15 ha ab 2015  5% ihrer Ackerfläche als "im Umweltinteresse genutzte Fläche" ausweisen. Auf europäischer Ebene ist für die Bereitstellung dieser Flächen eine Reihe an Möglichkeiten vorgesehen. "Ich bin sehr zufrieden, dass meine Anträge zu Pufferstreifen, stickstoffbindenden Pflanzen und Wildackerstreifen entlang von Waldrändern angenommen wurden und somit als Flächen im Umweltinteresse ausgewiesen werden können", so Jeggle. In Deutschland wird eine Auswahl dieser Optionen zur Anwendung kommen, zu denen neben den von Jeggle eingebrachten Möglichkeiten auch Terrassen, Landschaftselemente, Zwischenfrüchte u.a. zählen können.


Auch die von den deutschen Agrarministern beschlossene Umschichtung von 4,5 % der Gelder aus der 1. Säule in die 2. Säule zur Förderung der ländlichen Entwicklung, begrüßt Jeggle ausdrücklich. "Ich halte es für richtig, dass Deutschland diese Möglichkeit nutzen möchte, da auf diese Art mehr zukunftsweisende Programme für den ländlichen Raum aufgelegt werden können."


Der Markt wir regelmäßig beobachtet


Mit dem Ergebnis zur künftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Marktordnung zeigte sich die Politikerin ebenfalls zufrieden. Die regelmäßige Überprüfung der Referenzpreise gehen auf einen ihrer Anträge zurück, genauso wie die Beibehaltung der Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Hopfensektor und die Möglichkeit für Kleinbrenner, die Vermarkung ihres Rohalkohols über Erzeugerorganisationen durchführen lassen zu können. Dieser Antrag von Jeggle ist von Bedeutung, da das Branntweinmonopol für Kleinbrenner im Jahr 2017 ausläuft.


Außerdem konnte Jeggle nach eigener Aussage durchsetzen, dass für Einfuhren aus Drittstaaten die geltenden Sozial-, Umwelt und Tierschutzstandards der Union ausdrücklich gewährleistet sein müssen. "Handel mit Drittstaaten nimmt einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Es muss hierbei allerdings gerecht zugehen. So habe ich mit der Einhaltung der EU-Mindeststandards für Produkte aus Drittstaaten gleichzeitig gefordert, alle Ausfuhrerstattungen der EU ab der neuen Förderperiode auf null zu setzen. Erfreulicherweise fand dieser Vorschlag ebenfalls eine Mehrheit", so Jeggle, die als Vizepräsidentin der Delegation EU-Kanada auch in die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit Kanada involviert ist.  (ad)

 

 

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