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EU-Entschädigung für Obst- und Gemüseerzeuger

Bayerische Obst- und Gemüseerzeuger, die vom Importstopp Russlands wirtschaftlich betroffen sind, können ab sofort die dafür bereitgestellten EU-Beihilfen beantragen. Das hat das Landwirtschaftsministerium in München mitgeteilt.

Lesezeit: 1 Minuten

Bayerische Obst- und Gemüseerzeuger, die vom Importstopp Russlands wirtschaftlich betroffen sind, können ab sofort die dafür bereitgestellten EU-Beihilfen beantragen. Das hat das Landwirtschaftsministerium in München mitgeteilt.


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Nachdem die entsprechende Bundesverordnung erlassen wurde, steht das EU-Stützungsprogramm nun auch den bayerischen Betrieben offen. Um den Preisdruck zu mindern, können damit Äpfel und Birnen sowie in geringem Umfang auch Kohl vom Markt genommen und kostenlos an caritative und soziale Einrichtungen – einschließlich Tafeln – verteilt werden. Dafür gewährt Brüssel den Erzeugern pro 100 Kilo einen Entschädigungsbetrag von 16,98 Euro bei Äpfeln, 23,85 Euro bei Birnen und 5,81 Euro bei Weiß- und Rotkohl – zuzüglich Sortier-, Verpackungs- und Transportkosten. Die Vernichtung der Ware wird nicht entschädigt.


Anträge können ab sofort bei der Landesanstalt für Landwirtschaft gestellt werden. Detailinfos und Antragsunterlagen gibt es im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser in der Rubrik Vermarktung.

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