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EU-Kommission dachte, es gebe nur 15 % mehr Bürokratie

Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt hat am Donnerstag auf der mitteldeutschen Landwirtschaftsausstellung „agra“ in Leipzig mit EU-Agrarkommissar Phil Hogan mögliche Ansatzpunkte für eine Vereinfachung der Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erörtert.

Lesezeit: 2 Minuten

Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt hat am Donnerstag auf der mitteldeutschen Landwirtschaftsausstellung „agra“ in Leipzig mit EU-Agrarkommissar Phil Hogan mögliche Ansatzpunkte für eine Vereinfachung der Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erörtert.


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Schmidt begrüßte den Anspruch des Kommissars, die GAP zu vereinfachen. „Die Kommission ist ursprünglich von einem Mehraufwand von 15 % für Verwaltung und Betriebe ausgegangen, die mit der Umsetzung der neuen GAP entstehen. Tatsächlich ist der Mehraufwand aber deutlich höher. In Sachsen wird allein der Personalaufwand in der staatlichen Verwaltung in diesem und im kommenden Jahr rund 21 Prozent höher liegen. Der Aufwand in den landwirtschaftlichen Betrieben ist da noch nicht einmal dabei“, so Minister Schmidt.


„Wenn die Gemeinsame Agrarpolitik mit ihren Zielen und ihrer politischen Ausrichtung, etwa dem Greening, Akzeptanz bei Landwirten und in der Gesellschaft finden soll, dann sind Vereinfachungen dringend geboten. Darüber bin ich mir auch mit dem Berufsstand einig“.


Wichtig sei dabei zunächst eine Vereinheitlichung der Anforderungen an die ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des „Greenings“. Das gilt ebenso für die Definition des Dauergrünlandes. Nur so könnte verhindert werden, dass Landwirte Grünlandflächen und begrünt brachliegende Äcker umbrechen, nur um die bestehenden Fördermöglichkeiten optimal nutzen zu können.


„Ich begrüße ausdrücklich, dass Kommissar Hogan die Überarbeitung der ‚Aktive Landwirte-Regelung‘ als Schlüssel zur Anwendung der GAP-Regelungen bereits aufgegriffen hat“, so der Minister weiter. „Diese Regelung muss in die Disposition der Mitgliedstaaten gestellt werden“. Ebenso bestärkte Schmidt den Kommissar in dem Ansatz, die Kontrolldichte bei den Landwirten dort herabzusetzen, wo sich in den Mitgliedstaaten über Jahre regelmäßig niedrige Fehlerquoten beim Einsatz der Fördermittel zeigen.


Zusätzlich regte Schmidt an, auf das aufwändige System der Zahlungsansprüche zu verzichten, soweit Mitgliedstaaten wie Deutschland regional einheitliche Hektarbeträge für Direktzahlungen gewähren.

„Nicht zuletzt muss jetzt kurzfristig Rechtssicherheit für die verbleibenden Jahre der Förderperiode geschaffen werden, soweit Verordnungsregelungen oder Auslegungspapiere der Kommission immer noch fehlen. Die Landwirte brauchen verbindliche Regeln, um disponieren zu können!“, betonte der Minister abschließend.

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