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EU-Kommission rechnet mit moderaten Kappungswirkungen

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass sich die geplante Kappung der Direktzahlungen für Großbetriebe in den allermeisten Mitgliedstaaten nur gering auswirken wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass sich die geplante Kappung der Direktzahlungen für Großbetriebe in den allermeisten Mitgliedstaaten nur gering auswirken wird. Wie aus einer internen Folgenabschätzung hervorgeht, erwartet man in der Generaldirektion Landwirtschaft, dass durch diese Maßnahme EU-weit jährlich weniger als 600 Mio Euro umgeschichtet werden oder etwa 1,3 % der Direktzahlungen ohne den Anteil der Ökologisierungskomponente in Höhe von 30 %.


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Den Berechnungen zufolge würden sich die für die Basisprämie vorgesehenen Gesamtmittel in der Bundesrepublik nur um 0,2 % vermindern, falls das von EU-Agrarkommissar Dacian Cioloş favorisierte Szenario zum Tragen kommt - also eine stufenweisen Kürzung unter vollständiger Anrechnung der Lohn- und Gehaltskosten.


Deutlich mehr bluten würden Großbetriebe in England: Dort könnte eine Kürzung um 5,2 % ins Haus stehen. Von ebenfalls relativ großen Minderungssätzen betroffen wären Griechenland mit 4,0 %, die Slowakei mit 3,1 % und Rumänien mit 2,9 %. Die stärksten Auswirkungen hätte jedoch Bulgarien zu verkraften: Dort würde sich die für die Grundprämie zur Verfügung stehenden Gelder um schätzungsweise 9,8 % verringern. In den übrigen Mitgliedstaaten würde sich der Faktor zwischen 0,0 % und 1,5 % bewegen.


Wie sich die Einschnitte auf einzelne Betriebe auswirken, geht aus dem Papier nicht hervor. Nach Sektoren unterteilt wären der Feldfruchtanbau und die Weidehaltung am stärksten betroffen - letztere allerdings auch deshalb, weil durch die fortschreitende Umstellung auf eine Regionalprämie Beihilfesteigerungen wegen der großen Gründlandflächen erwartet werden.


Ausdrücklich erwähnt wird in der Folgenabschätzung, dass es schwierig sein werde, die technischen Feinheiten der Deckelung zu formulieren und von den Mitgliedstaaten umsetzen beziehungsweise kontrollieren zu lassen - insbesondere auch wegen des erwarteten Anpassungsverhaltens der Betriebe, beispielsweise durch Betriebsteilungen. „Für Landwirte wird die Kappung eine Belastung darstellen, da zusätzliche Informationen und Unterlagen verlangt werden, um das Recht auf eine Abmilderung der Kürzung zu belegen“, heißt es. (AgE)

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