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EU-Kommission zieht Saatgutnovelle zurück

Die Europäische Kommission hat formell die Rücknahme ihres Vorschlags zur Reform des EU-Rechts für Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial beschlossen. Wie die Kommission vergangene Woche auf Anfrage bestätigte, soll die Entscheidung demnächst im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat formell die Rücknahme ihres Vorschlags zur Reform des EU-Rechts für Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial beschlossen. Wie die Kommission vergangene Woche auf Anfrage bestätigte, soll die Entscheidung demnächst im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Man werde jetzt darüber nachdenken, wie es am besten weitergehe, hieß es. Die Brüsseler Behörde hatte den Schritt bereits Ende vergangenen Jahres als Punkt in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 in Aussicht gestellt.


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Das Europaparlament hatte den gesamten Vorschlag im März 2014 verworfen und einen neuen Vorschlag der Kommission verlangt . Begrüßt wurde der formelle Rückzug von der SPD-Europaabgeordneten Maria Noichl. „Es ist gut, dass die neue EU-Kommission einsichtig ist und diese unsägliche Gesetzesinitiative nun endlich begräbt. Der europäische Binnenmarkt darf nicht zum Spielplatz der großen Agrarkonzerne werden“, so die bayerische Sozialdemokratin. Die ursprünglichen Vorschläge hätten vorwiegend multinationalen Unternehmen in die Hände gespielt und den Bestand von altem Saatgut sowie traditionellen Kulturpflanzen gefährdet.


Nach Informationen von Noichl dürfte die Kommission auf die Vorlage eines geänderten Entwurfs noch in diesem Jahr verzichten. „Die Idee, alle Saatgutarten in Europa zunächst in einem Zentralregister aufzulisten, hätte zu einem hohen bürokratischen Aufwand geführt und wäre mit enormen Kosten verbunden gewesen. Alte und seltene Sorten, wie etwa die Bohne ‚Kaiser Friedrich‘, hätten sich durch einen regulatorischen Dschungel kämpfen müssen“, so die Agrarexpertin. Sie sieht aber dennoch durchaus Handlungsbedarf. Aktuell sei das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial in zwölf verschiedenen Richtlinien geregelt. Diese Rechtsakten sollten in einem einzigen Gesetzestext mit verbesserten Regeln zum Handel mit Saatgut zusammengefasst werden. AgE

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