Die neuen EU-Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung haben eine weitere Hürde genommen: Die Delegationen der Mitgliedstaaten erteilten prinzipiell grünes Licht für den Mitte Juni erreichten Kompromiss mit dem Europaparlament. Jetzt muss Anfang Juli noch das Plenum des Hohen Hauses zustimmen. Die formelle Verabschiedung durch den Ministerrat - voraussichtlich erst nach der Sommerpause - gilt dann als Formsache. Sobald die Verordnung im EU-Amtsblatt erschienen ist, hat die Ernährungswirtschaft zwischen drei bis fünf Jahren Zeit, die Vorgaben umzusetzen.
Das sind die Neuerungen:Die Angabe des Kaloriengehalts ist künftig verpflichtend, ebenso wie Informationen über Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Die Darstellung erfolgt in einer Tabelle, in der Regel auf der Rückseite der Produkte. Die Nährstoffgehalte müssen bezogen auf 100 g oder 100 ml angegeben werden. Zusätzliche Angaben pro Portion sind zulässig. Auf der Produktvorderseite dürfen der Kaloriengehalt und die vier wichtigsten Nährstoffe besonders herausgestellt werden. Auch die sogenannten Richtwerte für die Tageszufuhr der einzelnen Nährstoffe dürfen angegeben werden. (AgE)