Das Europäische Parlament beharrt auf einem kompletten Vermarktungsverbot für Produkte von geklonten Nutztieren oder deren Nachkommen, solange bis klare EU-Vorschriften für den Umgang mit "kopierten" Tieren vorliegen. Da sich die Abgeordneten nicht mit dem Ministerrat einigen konnten, geht die Vorlage jetzt in den Vermittlungsausschuss. Ein Ergebnis könnte im November feststehen.
Der Rat fordert zwar ebenso wie das Parlament, dass die Europäische Kommission umgehend einen eigenständigen Vorschlag für das Inverkehrbringen vorlegt; im Gegensatz zum Hohen Haus wollen die Mitgliedstaaten aber für die Übergangszeit ein Zulassungsverfahren unter Einbindung der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) etablieren.
Bislang sind Verkauf und Handel von Klonprodukten in Europa überhaupt nicht geregelt. Während die unmittelbare Anwendung des Klonens zur massenhaften Herstellung von Fleisch- und Milchlieferanten bei Beobachtern als unrentabel gilt, erscheint der gezielte Einsatz zur Kopie besonders leistungsstarker Zuchttiere als durchaus realistisch. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Diskussion auch auf den natürlichen Nachkommen geklonter Tiere.
vgl.: Liese (CDU): Keine Einigung über Klonfleisch in Sicht (29.6.2010)