Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

EU-Parlamentsausschus stimmt Agrarreform-Entwurf zu

Der Landwirtschaftsausschuss im Europaparlament hat den Weg frei gemacht für die Umsetzung der EU-Agrarreform. Die Abgeordneten empfahlen dem Plenum am Montagabend in Brüssel, das Gesetzespaket bei seiner Sitzung Mitte April passieren zu lassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Landwirtschaftsausschuss im Europaparlament hat den Weg frei gemacht für die Umsetzung der EU-Agrarreform. Die Abgeordneten empfahlen dem Plenum am Montagabend in Brüssel, das Gesetzespaket bei seiner Sitzung Mitte April passieren zu lassen. CDU-Agrarexpertin Elisabeth Jeggle (MdEP) zeigte sich sichtlich erleichtert nach der Abstimmung: "Die Zustimmung stand auf Messers Schneide. Meine Fraktion hat in den vergangenen zwei Wochen sehr deutlich gemacht, dass wir nicht bereit sind, Umsetzungsrechtsakte einfach abzunicken. Dem nun nachverhandelten Ergebnis konnte ich zustimmen. Dass wir nun eine Lösung finden konnten, die Umsetzungsrechtsakte zu verbessern, ohne das Inkrafttreten der Agrarreform zum 1. Januar 2015 zu gefährden, ist ein großer Erfolg“.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Jeggle habe entgegen einiger Presseberichte nie die Reform als solche in Frage gestellt, sondern lediglich die Anforderungen an die konkrete Umsetzung vor Ort als zu restriktiv und praxisfern kritisiert. Jeggles wichtigste, nun akzeptierten, Forderungen lauteten:

  • Der Gewichtungsfaktor für Eiweißpflanzen muss von 0,3 auf 0,7 korrigiert werden, damit Ackerbohnen oder Klee auf der Vorrangfläche angebaut werden können. Somit kann die europäische Eiweißstrategie weiter vorangetrieben werden.
  • Die Kommission soll bei der Anrechnung von Landschaftselementen mehr Flexibilität zulassen. Insbesondere für die Anrechnung von Hochstämmen, also für die Streuobstwiesen, ist diese Flexibilität notwendig. 
  • Die Ausweisung von umweltgefährdetem Dauergrünland soll mindestens 12 Monate im Voraus erfolgen, sodass die Landwirte Planungssicherheit haben. 
  • Mischkulturen sollen als eine Kultur angerechnet werden können und nicht in abgegrenzten Reihen angebaut werden müssen.
  • Bei Kurzumtrieben sollen nicht nur "heimische Arten" zugelassen werden können, sondern grundsätzlich auch Arten, die von Natur aus "nicht-heimisch" sind.

Mit der Abstimmung im Agrarausschuss hat die Reform eine der letzten wichtigen Hürden genommen. Auch die EU-Staaten müssen noch zustimmen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.