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EU-Verordnungsvorschlag über amtliche Kontrollen geht dem Bundesrat zu weit

Die EU-Kommission hat ihren Entwurf für die Verordnung über amtliche Kontrollen vorgestellt. Dabei geht es u.a. darum, ob die Voraben aus dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht eingehalten werden und wie die Vorschriften für Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit etc. überprüft werden sollen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat ihren Entwurf für die Verordnung über amtliche Kontrollen vorgestellt. Dabei geht es u.a. darum, ob die Voraben aus dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht eingehalten werden und wie die Vorschriften für Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel überprüft werden sollen. Den Bundesländern gehen diese Regeln aber in vielen Punkten zu weit. Der Bundesrat äußerte am Freitag zahlreiche Bedenken und fordert eine deutliche Beschränkung des Anwendungsbereiches dieser Verordnung.


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Einwände erhebt die Länderkammer unter anderem gegen die Einbeziehung weiterer Kontrollbereiche außerhalb der Lebensmittelkette, wie zum Beispiel Pflanzenschutzmittel, Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial, da die Zielsetzung der erforderlichen Kontrollen sowie die Kontrollstrukturen nicht mit denen der Lebensmittelkette vergleichbar seien. Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass insbesondere die Vorgaben zu den Kontrollen im Bereich der Pflanzenschutzmittel, der Pflanzengesundheit und der Pflanzenvermehrung weiter im jeweiligen EU-Fachrecht verankert bleiben.


Ausdrücklich sprechen sich die Länder zudem gegen eine Einbeziehung der „Vorschriften über die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und die Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen“ in den Anwendungsbereich der Verordnung aus.


Ebenfalls gestrichen werden sollte nach ihrer Ansicht die Aufnahme der Vorschriften über die Produktion von Pflanzenvermehrungsmaterial zum Inverkehrbringen und über deren Inverkehrbringen. Die bestehenden Regelungen zu Vollzug und Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften seien ausreichend, weshalb eine Einbeziehung in das bestehende Kontrollsystem für Lebensmittel und Futtermittel nicht notwendig sei, so der Bundesrat zu den betreffenden Streichungsforderungen. (AgE/ad)

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