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EU erlässt Einfuhrverbot für ägyptische Sprossensamen

Wegen der EHEC-Erkrankungen in Deutschland und Frankreich hat die Europäische Union den Import bestimmter Arten Samen aus Ägypten vorübergehend untersagt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht einen Zusammenhang zwischen dem aggressiven E.Coli Stamm O104, der bisher 49 Tote gefordert hat, und importierten Bockshornkleesamen aus Ägypten.

Lesezeit: 2 Minuten

Wegen der EHEC-Erkrankungen in Deutschland und Frankreich hat die Europäische Union den Import bestimmter Arten Samen aus Ägypten vorübergehend untersagt.

 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht einen Zusammenhang zwischen dem aggressiven E.Coli Stamm O104, der bisher 49 Tote gefordert hat, und importierten Bockshornkleesamen aus Ägypten. Zwischen 2009 und 2011 eingeführte Bockshornkleesamen müssen vom Markt genommen, untersucht und vernichtet werden, und für bestimmte Samenarten besteht zunächst bis zum 31. Oktober ein Importverbot.

 

Unklar ist weiterhin, wie genau es zur Verunreinigung kam, sie erfolgte jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Export. Das von der Europäischen Kommission auf Basis dieser Ergebnisse vorgeschlagene Einfuhrverbot für ägyptische Samen wurde von den europäischen Mitgliedstaaten unterstützt.

 

Die Einfuhr der folgenden Samen und Bohnen zur Sprossenherstellung wird bis zum 31. Oktober 2011 ausgesetzt: Samen, Früchte und Sporen zur Aussaat; Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt; Samen von Bockshornklee; getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert; Sojabohnen, auch geschrotet; andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet.

 

Insgesamt führte die EU im letzten Jahr 49.000 t dieser Samen und Bohnen im Wert von über 56 Mio. Euro aus Ägypten ein. Die meisten ihrer Samen zur Sprossenherstellung bezieht die EU aber aus Indien und China. (ad)

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