Die EU verschärft die Kennzeichnungspflichten für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch: Ab April 2015 muss nicht nur Rindfleisch, sondern auch Schwein, Geflügel sowie Schaf- und Ziegenfleisch mit bestimmten Herkunftsangaben ausgestattet sein. Die Mitgliedstaaten gaben vergangene Woche grünes Licht für einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission.
In Regel sind zwei Angaben erforderlich, nämlich das Land, in dem die hauptsächliche Mast stattfand, sowie das Land der Schlachtung. Was „hauptsächlich“ bedeutet, hängt von der Spezies, dem Alter und dem Gewicht der Tiere ab. Für Schweine, die älter als sechs Monate sind, gelten die letzten vier Monate als verbindlich, für jüngere Tiere mit mehr als 80 kg Lebendgewicht das Land, in dem sie ab einem Gewicht von 30 kg bis zur Schlachtung gemästet wurden. Ansonsten ist der Aufzuchtort seit der Geburt relevant. Für Geflügel ist der letzte Monat der Mast ausschlaggebend, bei jüngeren Vögeln der Ort seit Mastbeginn. Für Schafe und Ziegen werden die letzten sechs Monate der Haltung betrachtet.
Gemästet in der EU
Im Gegensatz zu Rindfleisch ist die Nennung des Geburtsorts des Tieres nicht notwendig. Falls jedoch Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweislich in einem einzigen Staat erfolgten, darf dies unter dem Begriff „Ursprung“ zusammengefasst werden. Wenn die Aufzucht nicht hauptsächlich auf ein Land festgelegt werden kann, muss auch dies angegeben werden; eine vollständige Liste ist jedoch freiwillig. Für Hackfleisch schließlich soll die Angabe „gemästet in der EU“ beziehungsweise „gemästet in Nicht-EU-Ländern“ genügen - und entsprechend für die Schlachtung. Damit trägt die Kommission dem Umstand Rechnung, dass Hackfleisch unterschiedlicher Herkunft gemischt werden kann.
Kennzeichnung von Fertigprodukten wäre teuer
Von der Verordnung nicht betroffen sind Verarbeitungsprodukte. Hier dürfte die Kommission - eventuell bereits in dieser Woche - einen unverbindlichen Bericht über die Machbarkeit einer entsprechenden Herkunftskennzeichnung veröffentlichen. Aus einem zuvor durchgesickerten Entwurf geht hervor, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Produkten den beteiligten Unternehmen beträchtliche Mehrkosten bis zu 50 % der Betriebskosten verursachen könnte. Weniger kostspielig wäre eine Beschränkung auf Angaben nach dem Schema EU/Nicht-EU.
Der Bericht war ursprünglich als Teil der Umsetzung der Novelle zur Lebensmittelkennzeichnung für 2014 vorgesehen. Im Zuge des Pferdefleischskandals Anfang 2013 forderten die Mitgliedstaaten von der Kommission jedoch die Beschleunigung der Arbeiten.