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Enthornen muss möglich bleiben

Aus Sicht der rheinischen Milcherzeuger muss das Enthornen von Rindern aus Arbeits- und Tierschutzgründen weiter möglich bleiben. Darauf hat der Milchreferent des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Dr. Franz Weyermann, vor dem Arbeitskreis Milch der Kreisbauernschaft Euskirchen in Gemünd hingewiesen.

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Aus Sicht der rheinischen Milcherzeuger muss das Enthornen von Rindern aus Arbeits- und Tierschutzgründen weiter möglich bleiben. Darauf hat der Milchreferent des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Dr. Franz Weyermann, vor dem Arbeitskreis Milch der Kreisbauernschaft Euskirchen in Gemünd hingewiesen. Die derzeitige Rechtslage, nach der eine Enthornung bei unter sechs Wochen alten Rindern ohne Betäubung zulässig ist, werde seit einiger Zeit hinterfragt, so etwa im Tierschutzplan des Landes Nieder­sachsen, machte Weyermann deutlich. Tierschützer forderten sogar ein Verbot der Enthornung.

Der RLV-Referent wies in diesem Zusammenhang auf die  Auffassung des RLV-Fachaus­schusses Milch hin, nach der die Diskussion dringend versachlicht werden müsse. Nach Auf­fassung des Fachausschusses gelte es dem Thema Arbeitssicherheit unverändert Rechnung zu tragen. Immer wieder gebe es schwere Unfälle, etwa beim Nachkennzeichnen mit Ohrmarken oder im Umgang mit frisch abgekalbten Kühen. Zudem ließen sich Auseinandersetzungen durch Rangordnungskämpfe und sogar gegenseitige Verletzungen behornter Tiere auch in großräumigen Laufställen nicht völlig ausschließen, berichtete Weyermann.


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Einem Einsatz Schmerz mindernder Mittel zeige man sich aber aufgeschlossen. Hier gebe es die Möglichkeit einer Sedation zur Ruhigstellung der Tiere sowie einer Anwendung von Schmerzmitteln durch den Tierhalter, die nach dem Enthornen einem erhöhten Schmerzemp­finden entgegenwirkten. Dagegen sei eine Betäubung nur durch einen Tierarzt zulässig, so der klarstellende Hinweis des RLV-Referenten.


Darüber hinaus gebe es inzwischen in zunehmen­dem Maße bei Fleckvieh, vereinzelt aber auch in Holstein-Linien eine genetische Veranla­gung für Hornlosigkeit. Allerdings sei die Hornloszucht sehr langwierig, da andernfalls ein extremer Anstieg der Inzucht und eine Verengung des Genpools zu befürchten sei. Eine ge­zielte Umzüchtung der Holstein-Population würde daher eher  20 als 15 Jahre in Anspruch nehmen. Das Thema Tierschutz bleibe daher auch für die Milch­erzeuger eine Herausforderung. (ad)

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