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Entschädigungsgrundsätze beim Netzausbau gehören auf den Prüfstand

Im Koalitionsvertrag sind die Überprüfung der bestehenden Entschädigungspraxis und das Ziel fairer Entschädigungen für Grundstückseigentümer und -nutzer beim anstehenden Netzausbau verankert. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DBV die Ankündigung von Agrarminister Christian Schmidt, in dieser Richtung aktiv zu werden.

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Im Koalitionsvertrag sind die Überprüfung der bestehenden Entschädigungspraxis und das Ziel fairer Entschädigungen für Grundstückseigentümer und -nutzer beim anstehenden Netzausbau verankert. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, in dieser Richtung aktiv zu werden. „Wer Grund und Boden, der seine Erwerbsgrundlage ist, hergibt, damit eine Hochspannungsleitung gebaut werden kann, muss anständig behandelt werden“, so die Aussage des Bundesagrarministers.



Der DBV bekräftigt erneut, dass er zum erforderlichen Netzausbau als Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende steht. Jedoch müssen die agrarstrukturellen Belange und die Eigentums- und Nutzungsrechte der Eigentümer sowie Land- und Forstwirte bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für den Leitungsbau stärker Berücksichtigung finden. Zusätzliche Flächenverluste beim Netzausbau durch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen müssen grundsätzlich vermieden werden.



Der Deutsche Bauernverband erwartet von der Bundesregierung im Ergebnis der vereinbarten Überprüfung der Entschädigungsgrundsätze eine Abkehr von der alleinigen einmaligen, nach Aufopferungsgrundsätzen bemessenen Dienstbarkeitsentschädigung in Höhe von lediglich 10 bis 20 Prozent des Verkehrswertes. Durch eine gesetzliche Neujustierung dieser Entschädigungsgrundsätze und die Einführung wiederkehrender Entschädigungszahlungen würden Akzeptanz und Vertrauen der Eigentümer und Nutzer der beanspruchten Flächen gestärkt.

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