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Enttäuschung über Beibehaltung der Mindestlohnregelungen

Die Beibehaltung der geltenden Regelungen zur Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns hat in der Agrarbranche für Ernüchterung gesorgt. Der Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller, zeigte sich vom Ergebnis der Sitzung des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD am 26. April „tief enttäuscht“.

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Die Beibehaltung der geltenden Regelungen zur Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns hat in der Agrarbranche für Ernüchterung gesorgt.


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Der Geschäftsführer vom Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller, zeigte sich vom Ergebnis der Sitzung des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD am 26. April „tief enttäuscht“. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, dass berechtigte Anliegen der Betriebe aus Landwirtschaft und Gartenbau nicht berücksichtigt worden seien, so Möller gegenüber AGRA-EUROPE.


Ähnlich äußerte sich der Präsident vom Zentralverband Gartenbau (ZVG), Jürgen Mertz. Die Gartenbaubranche habe dem Bundesarbeitsministerium die handwerklichen Fehler des Mindestlohngesetzes „mehr als deutlich vor Augen geführt“. Umso bedauerlicher sei daher, „dass bis dato keine Änderungen aufgenommen worden sind“, sagte Mertz.


Unterdessen hat sich der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Friedhelm Schneider, erneut an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gewandt und eindringlich gebeten, Verwaltungserleichterungen bei der Umsetzung des Mindestlohns zuzustimmen. Für landwirtschaftliche Betriebe sei das Gesetz „ein reines Bürokratiemonster“, so Schneider in einem Schreiben an die SPD-Politikerin. Union und SPD hatten sich bei ihrem Spitzentreffen nicht auf Vereinfachungen beim Mindestlohn verständigen können. Insbesondere die umfangreichen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten stoßen seit Monaten im Agrarbereich auf heftige Kritik.


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