Das langwierige parlamentarische Verfahren zur Novelle des Baugesetzbuchs tritt nun offenbar in seine entscheidende Phase. Im mitberatenden Ernährungsausschuss steht der Gesetzentwurf heute auf der Tagesordnung.
Der Ausschussvorsitzende Hans-Michael Goldmann betonte die Notwendigkeit, „die Debatte abzuschließen und endlich für Klarheit bei den Landwirten zu sorgen.“ Im Hinblick auf § 35 Baugesetzbuch soll nunmehr im Falle der Errichtung und Erweiterung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen die Privilegierung im Außenbereich entfallen, wenn für diese Anlagen die Pflicht für eine standortbezogene Vorprüfung besteht.
„Wir wollen den Kommunen ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie vor Ort individuell und strukturspezifisch handeln können“, erklärte Goldmann. Mit der nun vorgesehenen Regelung könnten Kommunen in Zukunft sehr genau auf regionale Begebenheiten reagieren. Wichtig sei ihm dabei, so der FDP-Politiker, dass die bäuerlichen Betriebe von der Novelle unberührt blieben und lediglich große gewerbliche Stallbauten von der Privilegierung ausgenommen würden. Mit der Neufassung des Baugesetzbuches gelinge „ein für alle Seiten akzeptabler Interessensausgleich.“
Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Beratung der Novelle noch nicht in dieser Woche abgeschlossen wird. Der federführende Bauausschuss strebt eine Entscheidung für die kommende Sitzungswoche an. Bis dahin soll versucht werden, doch noch die SPD ins Boot zu holen. Andernfalls würde die Neuregelung mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bundesrat scheitern. Ob ein Kompromiss mit der SPD doch noch möglich ist, gilt als völlig offen. Neben der baurechtlichen Privilegierung enthält der vorliegende Regierungsentwurf auch in anderen Bereichen eine Reihe strittiger Punkte. (AgE)