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Erneut weniger Antibiotika in der Tierhaltung eingesetzt

Die Landwirte stehen voll hinter dem Antibiotika-Minimierungskonzept des Bundesagrarministeriums: Auch in der vierten Erfassungsperiode sind die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit gesunken.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Landwirte stehen voll hinter dem Antibiotika-Minimierungskonzept des Bundesagrarministeriums: Auch in der vierten Erfassungsperiode sind die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit gesunken.

 

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Vorstellung der neuen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit berichtet, seien alle Werte im Vergleich zum Beginn der Erfassung der Daten gesunken. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigt sich dementsprechend erfreut. Er versprach, weiter an einer Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung zu arbeiten. Deshalb werde u.a. die EU-Tierarzneimittelnovelle aktualisiert.


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"Insbesondere die Anwendung sogenannter Reserveantibiotika muss restriktiver werden. Das wird nur gelingen, wenn Veterinär- und Humanmedizin eng zusammen arbeiten. Deshalb verfolgen wir in Deutschland den ‚One-Health-Ansatz‘ (Human- und Tiermedizin), für den ich auch im Rahmen von G7 und G20 geworben habe und der inzwischen international auf sehr großes Interesse stößt“, so Schmidt.


Ostendorff will mehr


Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff ist dies dagegen nicht genug. Er verlangt von Minister Schmidt eine Liste der Antibiotika, die als Reserveantibiotika bezeichnet werden und Gegenstand von Anwendungsbeschränkungen sein sollen. Bereits im Frühjahr 2015 habe die Länder-Agrarministerkonferenz diese Liste gefordert.


"Denn auch wenn die aktuellen Zahlen nach unten korrigiert wurden, es wurden 2015 immer noch 14,2 Tonnen Reserveantibiotika (Cephalosporide 3. und 4. Generation und Fluorchinolone) abgegeben, 2,4 Tonnen Reserveantibiotika mehr als im Jahr 2011", so Ostendorff.


Im vorliegenden Antrag fehlen ihm mindestens 3 Punkte:

  1. Statt nur auf mehr Hygiene zu setzen, sollte den Tieren mehr Platz für ein artgerechtes Leben geboten werden.

  2. Relevante Reserveantibiotika müssten klar erfasst und bis auf wenige gut begründete Ausnahmen im Stall verboten werden. Das Verbot der Umwidmung sei in keiner Weise ausreichend.
  3. Die tierärztliche Bestandsbetreuung müsse verstärkt werden, damit die Tierärzte wieder mit ihrem Wissen ihren Lebensunterhalt verdienen können und nicht durch den Verkauf von Antibiotika im Familienpack. Dafür seien einheitliche Abgabepreise und eine Aufhebung der Rabattgewährung notwendig.


Hintergrund:


Seit 2014 müssen landwirtschaftliche Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten mästen, ab einer bestimmten Bestandsgröße halbjährlich Daten über ihren individuellen Einsatz von Antibiotika an ihre zuständige Überwachungsbehörde melden. Aus diesen Meldungen wird die jeweilige Therapiehäufigkeit des Betriebs ermittelt. Aus allen in Deutschland verfügbaren betrieblichen Therapiehäufigkeiten errechnet das BVL halbjährlich für jede Nutzungsart als Kennzahl 1 den Median (Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) und als Kennzahl 2 das dritte Quartil (Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger.

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