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Erste Ergebnisse zur Tötungswirkung von Jagdmunition liegen vor

Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums sowie Wissenschaftler haben am Dienstag beim Deutschen Jagdschutzverband (DJV) die vorläufigen Ergebnisse des Forschungsprojektes zur Tötungswirkung von Büchsenmunition vorgestellt. Nach der Auswertung von insgesamt über 11.

Lesezeit: 2 Minuten

Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums sowie Wissenschaftler haben am Dienstag beim Deutschen Jagdschutzverband (DJV) die vorläufigen Ergebnisse des Forschungsprojektes zur Tötungswirkung von Büchsenmunition vorgestellt. Nach der Auswertung von insgesamt über 11.000 Abschuss- und Laborberichten zeigt sich: Entscheidend für die tierschutzgerechte Tötungswirkung eines Geschosses ist dessen Wirksamkeit. Die kritische Grenzgeschwindigkeit des jeweiligen Geschosses bestimmt dabei die maximale Einsatzentfernung – und zwar unabhängig vom verwendeten Material, teilt der DJV mit.


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Festgestellt wurde die Wirksamkeit durch den Beschuss von Seifenblöcken. Auch schweres Wild bis 250 Kilogramm – etwa Rothirsche oder Keiler – lässt sich demnach mit bleihaltiger und bleifreier Munition gleichermaßen bis zu einer Entfernung von 300 Metern tierschutzgerecht erlegen. Voraussetzung: Die Mindestanforderungen an die Geschossleistung sind erfüllt. Bei einigen getesteten Patronen – sowohl bleihaltig als auch bleifrei – lag die ermittelte mögliche Einsatzentfernung allerdings bei null Metern, andere erreichten gerade einmal 50 Meter. Diese Werte sind für die jagdliche Praxis völlig unzureichend.


Auf Basis der vorläufigen Ergebnisse fordert der DJV von den Munitionsherstellern, künftig die Aussagen zur Ballistik auf der Munitionsverpackung zu erweitern. „Wir Jäger müssen mit einem Blick die maximale Einsatzentfernung erkennen können, bei der die jeweilige Patrone noch ausreichend wirkt“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe, und weiter: „Wir wollen keine Experimente am lebenden Tier.“


Zudem 
fordert der DJV die Politik auf, die gesetzlichen Mindestanforderungen zu überarbeiten. Die derzeit gesetzlich verankerte Auftreffenergie von Geschossen auf 100 Meter Entfernung von 1.000 Joule fürRehwild und 2.000 Joule für das übrige Schalenwild ist nach neustem Kenntnisstand ungeeignet, um dem Tierschutz künftig Rechnung zu tragen. (ad)

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