Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Kein Greening auf kleinen Betrieben?

Nur Betriebe mit mehr als 20 ha sollen ökologische Vorrangflächen vorhalten. Dieser Meinung ist Manuel Luis Capoulas Santos, der im EU-Parlament die Reform der Direktzahlungen federführend betreut. Wie aus seinem Berichtsentwurf hervorgeht, der am 18. Juni im Landwirtschaftsausschuss offiziell präsentiert wird, sollen kleinere Betriebe von dieser Auflage grundsätzlich ausgenommen werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Nur Betriebe mit mehr als 20 ha sollen ökologische Vorrangflächen vorhalten. Dieser Meinung ist Manuel Luis Capoulas Santos, der im EU-Parlament die Reform der Direktzahlungen federführend betreut. Wie aus seinem Berichtsentwurf hervorgeht, der am 18. Juni im Landwirtschaftsausschuss offiziell präsentiert wird, sollen kleinere Betriebe von dieser Auflage grundsätzlich ausgenommen werden. Für die übrigen hält er an der Größenordnung von 7 % fest - dieser Flächenanteil könnte aber auf 5 % verringert werden, wenn benachbarte Betriebe Grenzflächen gemeinsam als Vorrangflächen pflegen. Eine Möglichkeit zur Ausgestaltung wäre der Anbau von Eiweißpflanzen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ferner schließt sich der portugiesische Sozialist dem allgemeinen Trend an und fordert die Verrechnung der Greening-Auflagen mit Agrarumweltmaßnahmen und Umweltzertifikaten. Einen Ansatz, wonach sich Landwirte und Mitgliedstaaten die Auflagen als Menü zusammenstellen könnten, fährt der Abgeordnete jedoch nicht. Die Anbaudiversifizierung soll nur für Betriebe ab 5 ha gelten und auch hier nur stufenweise eingeführt werden.


Capoulas Santos schlägt vor, dass Landwirte, die zwischen 5 ha und 20 ha bewirtschaften, lediglich zwei unterschiedliche Früchte anbauen müssen und zwar auf jeweils wenigstens 10 % der Fläche. Größere Betriebe sollen zu drei Kulturen verpflichtet werden, von denen jede einzelne mindestens 5 % und höchstens 70 % der Fläche beanspruchen darf. Betriebe unter 50 ha mit einem Gründlandanteil von 80 % oder mehr würden davon ebenfalls ausgenommen. Den Kommissionsvorschlag zum Grünlandumbruchverbot lässt der Portugiese weitgehend unverändert. Allerdings bezieht er traditionelle Weiden mit ein.


Schließlich hält Capoulas Santos an der Kappung der Direktzahlungen fest und verschärft sie sogar. Die Obergrenze von 300 000 Euro bleibt zwar bestehen. Beihilfen, die über 250 000 Euro hinausgehen, sollen aber nicht nur um 70 %, sondern sogar um 80 % gekürzt werden. Hinsichtlich des aktiven Landwirts bevorzugt der ehemalige portugiesische Landwirtschaftsminister eine Ausschlussliste: Flughäfen, Golfplätze, Campingplätze, Bergbaubetreiber und ähnliche Einrichtungen sollen grundsätzlich keine Beihilfen erhalten. (AgE)


Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.