Nur Betriebe mit mehr als 20 ha sollen ökologische Vorrangflächen vorhalten. Dieser Meinung ist Manuel Luis Capoulas Santos, der im EU-Parlament die Reform der Direktzahlungen federführend betreut. Wie aus seinem Berichtsentwurf hervorgeht, der am 18. Juni im Landwirtschaftsausschuss offiziell präsentiert wird, sollen kleinere Betriebe von dieser Auflage grundsätzlich ausgenommen werden. Für die übrigen hält er an der Größenordnung von 7 % fest - dieser Flächenanteil könnte aber auf 5 % verringert werden, wenn benachbarte Betriebe Grenzflächen gemeinsam als Vorrangflächen pflegen. Eine Möglichkeit zur Ausgestaltung wäre der Anbau von Eiweißpflanzen.
Ferner schließt sich der portugiesische Sozialist dem allgemeinen Trend an und fordert die Verrechnung der Greening-Auflagen mit Agrarumweltmaßnahmen und Umweltzertifikaten. Einen Ansatz, wonach sich Landwirte und Mitgliedstaaten die Auflagen als Menü zusammenstellen könnten, fährt der Abgeordnete jedoch nicht. Die Anbaudiversifizierung soll nur für Betriebe ab 5 ha gelten und auch hier nur stufenweise eingeführt werden.
Capoulas Santos schlägt vor, dass Landwirte, die zwischen 5 ha und 20 ha bewirtschaften, lediglich zwei unterschiedliche Früchte anbauen müssen und zwar auf jeweils wenigstens 10 % der Fläche. Größere Betriebe sollen zu drei Kulturen verpflichtet werden, von denen jede einzelne mindestens 5 % und höchstens 70 % der Fläche beanspruchen darf. Betriebe unter 50 ha mit einem Gründlandanteil von 80 % oder mehr würden davon ebenfalls ausgenommen. Den Kommissionsvorschlag zum Grünlandumbruchverbot lässt der Portugiese weitgehend unverändert. Allerdings bezieht er traditionelle Weiden mit ein.
Schließlich hält Capoulas Santos an der Kappung der Direktzahlungen fest und verschärft sie sogar. Die Obergrenze von 300 000 Euro bleibt zwar bestehen. Beihilfen, die über 250 000 Euro hinausgehen, sollen aber nicht nur um 70 %, sondern sogar um 80 % gekürzt werden. Hinsichtlich des aktiven Landwirts bevorzugt der ehemalige portugiesische Landwirtschaftsminister eine Ausschlussliste: Flughäfen, Golfplätze, Campingplätze, Bergbaubetreiber und ähnliche Einrichtungen sollen grundsätzlich keine Beihilfen erhalten. (AgE)