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FDP BW: "Hauks Salami-Taktik beim Jagdrecht bringt kaum Entlastung"

Als „unzureichend“ und als „kosmetische Änderungen“ haben der jagdpolitische Sprecher der baden-württembergischen FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger und sein Fraktionskollege Klaus Hoher die von der Landesregierung geplanten ersten Korrekturen am grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz kritisiert.

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Als „unzureichend“ und als „kosmetische Änderungen“ haben der jagdpolitische Sprecher der baden-württembergischen FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger und sein Fraktionskollege Klaus Hoher die von der grün-schwarzen Landesregierung geplanten ersten Korrekturen am grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz kritisiert.


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„Die Taktik, nun jedes Jahr ein paar kleine Details zu ändern und die Korrektur der großen Systemfehler dieses Gesetzes auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben, wird den Bedürfnissen der Jägerschaft sowie der Land- und Forstwirte nicht gerecht“, sagte Bullinger. Die Argumentation, die Absenkung der Mindestfläche für Wildfütterungskonzeptionen für Rehwild von derzeit 2.500 auf künftig 1.500 Hektar erlaube ein kleinräumigeres Vorgehen, sei hanebüchen. „Hier waren wieder einmal Bürokraten am Werk. Der unzumutbare Genehmigungsaufwand entsteht nicht nur durch die Mindestgröße, sondern allein schon durch das kropfunnötige Fütterungsverbot“, sagte Bullinger.


Hoher äußerte sich zur geplanten Änderung, wonach es zukünftig erlaubt sein soll, dass Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden kann. Im Begründungstext des Gesetzentwurfs heißt es dazu: „Eine durchbrochene Schneedecke liegt nach der Definition der World Meteorological Organization, die auch vom Deutschen Wetterdienst zugrunde gelegt wird, bei einem Schneebedeckungsgrad von mindestens 50 Prozent vor.“ Dazu der FDP-Abgeordnete aus dem Bodenseekreis: „An dieser Stelle wird schon deutlich, dass die Regelung ebenso wenig praktikabel wie rechtssicher ausfallen wird.“

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