Die Tierschutzorganisation PeTA hat gegen das Münchner Schlachthaus Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf: Das Schlachthaus hätte gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, weil Rinder angeblich wegen unzulänglicher Technik nicht richtig betäubt wurden, berichtet die Abendzeitung aus München unter Berufung auf den Verein. Als Beweis legten die Tierschützer Bildmaterial vor, heißt es.
"Das PeTA vorliegende Foto- und Videomaterial legt die dringende Vermutung nahe, dass auch im Münchner Schlachthof Fehlbetäubungen stattfinden", wird Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PeTA zitiert. Die Schlachter hätten ein nicht zugelassenes Bolzenschussgerät zur Betäubung und einen Stromtreiber benutzt, ergänzt die Süddeutsche Zeitung.
Inzwischen wurde die Strafanzeige aufgrund von öffentlich zugänglichen Undercover-Videos, die erhebliche lebensmittel- und hygienetechnische Defizite im Münchner Schlachthof offenbaren sollen, erweitert. Auch diese Aufnahmen überprüft die Staatsanwaltschaft.
Der Betrieb weist die Verantwortung von sich. Die Betäubung sei Sache der Lohnschlachter, die auf eigene Rechnung und nach Stückzahl bezahlte Tiere betäuben und töten würden.