Heftige Kritik an dem vergangene Woche von NRW veröffentlichen Erlass zum verpflichtendenEinbau von Abluftfiltern in Schweineställen mit mehr als 2 000 Plätzen hat Heinz Lax, Vorsitzender des Fachausschusses Schweine des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), geübt.
„NRW ist das erste Bundesland, das mit einem derartigen Erlass nun vorprescht. Doch meines Erachtens ist hier ein bundeseinheitliches Vorgehen angezeigt, schließlich führt diese Regelung zu einer Wettbewerbsverzerrung unserer Schweine haltenden Betriebe“, betonte Lax im Interview mit der Landwirtschaftlichen Zeitschrift Rheinland (LZ Rheinland). Es könne nicht sein, dass die Bundesländer den Stand der Technik derart unterschiedlich interpretierten.
Ein vom Bauernverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass dem Land NRW die rechtliche Kompetenz fehle, per Verwaltungserlass die Filtertechnik in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu regeln, erläuterte der Fachausschuss-Vorsitzende. Zudem seien bereits im ersten Entwurf des Erlasses, der nun noch einmal deutlich verschärft worden sei, die für den Bereich des vorsorgenden Verbraucherschutzes verpflichtenden Grundsätze der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt gewesen. „Daher hätte ich mir gewünscht, man hätte sich zunächst auf Bundesebene auf eine einheitliche Vorgehensweise geeinigt.“ Im Wettlauf der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung um das schärfste Umweltordnungsrecht sei wohl die Versuchung für den grünen NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel groß gewesen, hier „in Führung“ zu gehen, kritisierte Lax.
Filterpflicht heizt Strukturwandel zu größeren Ställen an
Nach Aussagen des Vorsitzenden des RLV-Fachausschusses Schweine stellt der Filtererlass vor allen Dingen die größeren Schweinehaltungsbetriebe vor eine Herausforderung: „Besonders kritisch sehe ich, dass man neben der Einbaupflicht für Neubauten auch die bestehenden Anlagen unter bestimmten Umständen nachrüsten muss. Hier hätte unserer Meinung nach eine komplette Freistellung erfolgen müssen.“ Schließlich seien die Umweltwirkungen dieser Anlagen im Rahmen der Genehmigung durch umfangreiche und kostspielige Gutachten ermittelt und letztlich negative Folgen durch den Betrieb ausgeschlossen. „Ich glaube, im Ministerium gibt es wirklichkeitsferne Vorstellungen über die Baukörper unserer Anlagen und was wirklich möglich ist. Hier wünsche ich mir dringend eine Nachbesserung“, so der Landwirt weiter.
Laut Lax trifft der Erlass Betriebe, die neu bauen oder vorhandene Anlagen erweitern und dabei die Größenordnung von 2 000 Mastplätze überschreiten. „Auch kleinere Erweiterungsschritte werden immer schwieriger. Dies muss der Politik klar sein“, betonte er und wies darauf hin, dass mit weiteren Verschärfungen beispielsweise im Tierschutzbereich und Baugesetzbuch immer mehr Betriebe kostenintensiv nachrüsten müssten. „Das wird unweigerlich zu weiteren Strukturwandel hin zu größeren Einheiten führen. Dies ist auch für die Grünen ein erhebliches Politikrisiko“, warnte Lax. (ad)
Hintergrund:
NRW: Filterpflicht gilt ab sofort! (21.2.2013)