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Flächenerwerb durch Alteigentümer erleichtern

Der Deutsche Bauernverband (DBV), die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände und die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen haben sich mit einem gemeinsamen Forderungspapier an das Bundesfinanzministerium gewandt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV), die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände und die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen haben sich mit einem gemeinsamen Forderungspapier an das Bundesfinanzministerium gewandt. Dieses soll im Rahmen des Ausgleichsleistungsgesetzes erwerbsberechtigten Alteigentümern unter bestimmten Voraussetzungen auch den Erwerb von Flächen über den ortsnahen Bereich ihrer früheren Eigentumsflächen hinaus ermöglichen.

 

Wie der DBV erklärt, stehen vielfach originäre Alteigentumsflächen infolge der bereits vollzogenen Privatisierung von BVVG-Flächen für einen begünstigten Erwerb nicht mehr zur Verfügung. Andererseits gebe es nicht wenige landwirtschaftliche Betriebe, die nach Realisierung eigener Ansprüche noch über weitere BVVG-Pachtflächen verfügen und im Interesse der Stabilität ihrer Betriebe an der weiteren Sicherung der Bewirtschaftungsmöglichkeit dieser Flächen ein großes Interesse haben.



 

Vor diesem Hintergrund kommen die Verbände zu der übereinstimmenden Forderung, Alteigentümern auch über den ortsnahen Bereich ihrer früheren enteigneten Flächen hinaus den begünstigten Erwerb zu ermöglichen, wenn eine einvernehmliche Verständigung mit dem aktuellen Pächter der Flächen nachgewiesen werden kann und Direkterwerbsansprüche des Pächters dem nicht entgegenstehen.



 

Hierfür sollten Pächter und Alteigentümer zum gegenseitigen Vorteil vertrauensvoll aufeinander zugehen. Rein fiskalische Interessen des Bundes dürfen diesem Ansatz nicht entgegenstehen. Der Bund soll vielmehr über den vorgeschlagenen Weg einen Ausgleich zwischen Alteigentümer und Pächter befördern, so der Bauernverband. 

Die Verbände würden hierzu kurzfristig ein Gespräch mit dem für die BVVG zuständigen Bundesministerium anstreben. (ad)

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