Die Landesregierung in Niedersachsen will die emissionsarme Gülleausbringung künftig mit bis zu 60 Euro/ha fördern, sofern ein Injektor oder Schlitzgerät eingesetzt werden. Der Schleppschuhverteiler taucht in dem Richtlinienentwurf dagegen nicht auf.
Landwirt Frank Wassenberg aus Lohne will das nicht hinnehmen. Er ist überzeugt, dass die Ausbringung mit dem Schleppschuhverteiler bedeutende Vorteile bietet. Auf einer privaten Maschinenvorführung versuchte er am 16. April, Mitarbeiter des Hannoveraner Agrarministeriums davon zu überzeugen.
„Werden die Zahlungen wie jetzt geplant umgesetzt, wird damit indirekt die Monokultur Mais gefördert. Gleichzeitig entstehen daraus Nachteile für kleinere Betriebe mit abwechslungsreicher Fruchtfolge. Einfach deshalb, weil die Schleppschuhtechnik ausgeschlossen wird“, erklärte Wassenberg gegenüber dem Wochenblatt Westfalen-Lippe. Im Gegensatz zu Schlitzgerät und Injektor könne mit dem Schleppschuh auch in Getreide gefahren werden, und zwar ohne große Schäden zu verursachen. Das wurde auch bei der Demonstration deutlich, bei der Wassenberg je ein Güllefass mit Schlitzgerät und Schleppschuhverteiler durch einen Getreidebestand fahren ließ, berichtet das Wochenblatt weiter.
Schleppschuh günstig und praxisgerecht
Beschädigte Pflanzen, eingeschränkte Arbeitsbreite, hohes Maschinengewicht, großer Leistungsbedarf sowie enorm hohe Anschaffungskosten von bis zu 100 000 Euro sprechen nach Wassenbergs Ansicht nicht unbedingt für das Schlitzverfahren auf dem Acker. Auf dem Grünland hingegen habe es durchaus seine Berechtigung. Demgegenüber sieht der Landwirt im Schleppschuh das Verfahren der Wahl für das Ausbringen von Gülle in stehenden Beständen. Es sollte daher unbedingt in der Förderrichtlinie auftauchen.
Durch das Gewicht von 5 bis 10 kg, das auf jedem Schleppschuh liegt, wird eine 3 bis 5 cm tiefe Furche gezogen – ähnlich der beim Schlitzverfahren. Die große Bodenfreiheit der Maschine macht es zum Universalverfahren für alle Kulturen. So ist es neben Grünland auch in Maisbeständen bis etwa 80 cm Bestandshöhe sowie im Getreide bis zum Anfang des Schossens einsetzbar.
Beim Vor-Ort-Termin war im Getreidebestand übrigens direkt nach der Ausbringung kein Unterschied zwischen Scheibenschlitzgerät und Schleppschuh erkennbar. 30 Minuten später ergab eine erneute Begutachtung, dass die Gülle beim Schleppschuhverfahren schon sehr gut versickert war. Demgegenüber zeigte sich die Ackeroberfläche beim Scheibenschlitzverfahren fast unverändert, die Gülle stand in der Rinne.