Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) haben einen Gegenentwurf zur Begrünung der Direktzahlungen vorgelegt. In einem Positionspapier, das Mitte Juni verabschiedet wurde, sprechen sich die Branchenvertreter für freiwillige Ökologisierungsmaßnahmen aus, die vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert und EU-weit einheitlich umgesetzt werden.
Die Maßnahmen sollten um die Themenbereiche Ressourceneffizienz, CO2-Speicherung und Verringerung der Treibhausgasemissionen kreisen. Das angebotene Spektrum müsse breit genug sein, um allen Landwirten der EU die Teilnahme zu ermöglichen. COPA und COGECA halten dies für einen flexibleren Ansatz als das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene verpflichtende System.
Großen Wert legen die Ausschüsse auf eine einfache Umsetzung. Maßnahmen, die auch das von der Kommission geforderte „grüne Wirtschaftswachstum“ voranbringen sollen, dürften die ohnehin schon schwere Verwaltungslast nicht zusätzlich aufblähen oder zu zusätzlichen Betriebskontrollen führen, warnen beide Dachverbände. Als Beispiele genannt werden die Anwendung von Fruchtfolgen oder der Präzisionslandwirtschaft, der Anbau von Leguminosen, ein verbessertes Güllemanagement, der Einsatz effizienter Bewässerungstechniken, klimafreundliche Tierernährung oder die Grünlanderhaltung.
Die Branchenvertreter fordern eine möglichst große Auswahl förderfähiger Leistungen. Die Kommission will das Greening dagegen auf wenige Maßnahmen beschränken, um zu verhindern, dass die Bauern sich das heraussuchen, was für sie mit dem geringsten Aufwand umzusetzen ist.
Cross Compliance straffen
Nach Auffassung von COPA und COGECA würde das von der EU-Kommission geplante Greening einer „fünften Schicht“ von umweltbezogenen Maßnahmen in der Agrarpolitik gleichkommen. Sie unterscheiden daneben die Vertragsleistungen der Zweiten Säule und insgesamt drei unterschiedliche Cross-Compliance-Bestandteile, nämlich die sogenannten Grundanforderungen an die Betriebsführung sowie die verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen zur Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ).
Die Dachverbände schlagen vor, Cross Compliance zu straffen, indem die freiwilligen GLÖZ-Bestandteile in den Greening-Bereich verschoben werden. Der verbleibende obligatorische Katalog solle als „EU-Standards der Agrarproduktion“ bezeichnet werden, um die Auflagen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.
Die Agrarumweltmaßnahmen schließlich wollen COPA und COGECA weitgehend in der derzeitigen Form erhalten. Die Einführung von zusätzlichen Begrünungsmaßnahmen an anderer Stelle dürfe das vorhandene Budget für diese Vertragsleistungen nicht schmälern. (AgE)