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Futtermittelkontrollen werden auch in Schleswig-Holstein kostenpflichtig

Nach Niedersachsen werden amtliche Futtermittelkontrollen nun auch in Schleswig-Holstein vom kommenden Jahr an für die Unternehmen kostenpflichtig. Eine entsprechende Verordnung tritt Anfang des Jahres in Kraft. Der Verband Tiernahrung sieht unterdessen das Ende der vertrauensvollen Zusammenarbeit gekommen.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach Niedersachsen werden amtliche Futtermittelkontrollen nun auch in Schleswig-Holstein vom kommenden Jahr an für die Unternehmen kostenpflichtig. Eine entsprechende Verordnung tritt Anfang des Jahres in Kraft.


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"Wir haben für die Gebühren ein System entwickelt, das nach Risikoklassen, Tätigkeitsprofil und Größe der Betriebe differenziert die Gebühren staffelt. Damit wird sichergestellt, dass kleine Betriebe nicht zu stark belastet werden. Insgesamt sind die Gebühren angemessen und den Betrieben zuzumuten", sagte Staatssekretärin Silke Schneider.


Es gibt künftig vier Aufwandsgruppen. Die Einstufung richtet sich nach der Hauptbetriebsart und gegebenenfalls dem Tätigkeitsprofil des kontrollierten Unternehmens. Die Höhe der Gebühr ist insofern abhängig von dem erforderlichen Aufwand.Je nach Aufwandsstufe fällt eine Gebühr zwischen 170 Euro und 760 Euro pro abgeschlossener Inspektion an.


Das Kontrollintervall kann zwischen neun Monaten und fünf Jahren liegen. Maßgeblich sind die Risikokategorie und die Risikobetriebsart des Unternehmens. Für die Probenahme einschließlich der Auslagen für die Analyse wird pauschal eine Gebühr in Höhe von 435 Euro erhoben.


Im Rahmen einer Kleinstmengenregelung werden Inspektionen in Betrieben mit einem geringen Durchsatz mit dem niedrigsten Gebührensatz belegt. Betriebe, die weniger als 500 Tonnen Mischfutter im Jahr herstellen, sind gänzlich von der Probenahmegebühr ausgenommen.


Der Kontrolle unterliegen nicht nur rund 1000 Futtermittelunternehmen, sondern auch die landwirtschaftlichen Betriebe, soweit sie Primärproduzenten von Futtermitteln sind. Bei den Betriebsinspektionen werden die Geschäftsunterlagen, die Produktionsanlagen sowie das betriebliche Qualitätsmanagement einschließlich des Eigenkontrollsystems des Unternehmens überprüft. Bei der Warenkontrolle werden Futtermittelproben gezogen und in einem Labor untersucht.


Futtermittelskandale lassen der Politik keine andere Wahl


"Die Futtermittelskandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das staatliche Kontrollsystem gestärkt werden muss und die Wirtschaft in der Pflicht ist, sich daran zu beteiligen. Bei der Erhöhung der Futtermittelsicherheit ist das Land schon in Vorleistung gegangen, hat Personal aufgestockt und die Kontrolldichte spürbar erhöht. Jetzt ist die Wirtschaft am Zuge", sagte Agrarminister Robert Habeck am Montag. Entsprechendes habe auch der Landtag gefordert.


Bislang mussten die Unternehmen nur für anlassbezogene Kontrollen, also insbesondere für Kontrollen auf einen konkreten Verdacht hin, Gebühren zahlen. Künftig wird das auch für reguläre Kontrollen der Fall sein. Landwirtschaftliche Betriebe (Primärerzeuger) sind in der Regel von der Gebührenpflicht ausgenommen.


DVT: Gebühren sind kontraproduktiv


Nach Auffassung des Geschäftsführers des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT), Peter Radewahn, ist die bisherige vertrauensvolle und uneingeschränkte Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und den Überwachungsbehörden in Gefahr. „Außerdem führt es letztlich zu einer Erhöhung der Produktionskosten in der Tierhaltung in Schleswig-Holstein, weil diese Kontrollgebühren über die Futterpreise weitergegeben werden müssen. Gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Situation der Tierhalter ist dies schlicht unangebracht.“

 

Der DVT hält die staatliche Überwachung der intensiven Eigenkontrollen für einen Bestandteil staatlicher Daseinsfürsorge, die nicht aus Kontrollgebühren zu finanzieren ist. Darüber wird bereits in Niedersachsen seit Längerem vor den Gerichten gestritten. Nun wird dieser Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung bedauerlicherweise auch in Schleswig-Holstein beschritten werden müssen. Die Gremien des DVT haben einem solchen Weg bereits zugestimmt. Schließlich werden die Verwaltungsgerichte auch darüber zu befinden haben, ob die Staffelungen, die pauschalen Untersuchungsgebühren und letztlich die Ausnahmen von der Gebührenpflicht rechtlich tragen.

 

„Wir hoffen sehr darauf, dass aus der Einführung dieser Kontrollgebühren kein wirkliches Desaster für die Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit wird. Die notwendige Weiterentwicklung der Futtermittelkontrollen auch für die kommenden Jahre setzt gemeinsames Verständnis der Zusammenhänge voraus. Es wird nun maßgeblich auf das Ministerium und die staatlichen Stellen ankommen, ob es neben den gerichtlichen Prüfungen dieses Verständnis geben kann“, so die Einschätzung von Peter Radewahn.

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