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Futtertrocknungen in Eiweißstrategie aufnehmen

Der Bayerische Bauernverband hat ein Umdenken bei der Futtertrocknung gefordert. So seien die Futtertrocknungen bisher in der bayerischen Eiweißstrategie gar nicht vorgesehen. Dabei werde übersehen, dass gerade Milchbauern und Rinderhalter auf gutes Eiweißfutter angewiesen sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bayerische Bauernverband hat ein Umdenken bei der Futtertrocknung gefordert. So seien die Futtertrocknungen bisher in der bayerischen Eiweißstrategie gar nicht vorgesehen. Dabei werde übersehen, dass gerade Milchbauern und Rinderhalter auf gutes Eiweißfutter angewiesen sind.

 

Kein Verständnis haben Milchbauern und Rinderhalter laut dem Bauernverband, dass die Bayerische Staatsregierung sich bisher nicht um den Erhalt der Futtertrocknungen kümmert. Die Tierhalter in Bayern seien auf gutes Eiweißfutter angewiesen. „Dort wird hochwertiges Eiweißfutter von heimischen Grünland- oder Luzerneflächen erzeugt und so der Importbedarf verringert“, erklärte Leonhard Welzmiller, der Vorsitzende des Verbandes der Milcherzeuger. Das Präsidium fordert Staatsminister Brunner auf, deshalb die Futtertrocknungen in die bayerische Eiweißstrategie aufzunehmen.



Klare Stellung bezog das Präsidium auch zum Bericht des bayerischen Zukunftsrats. Dieser fordert unter anderem, ein Zehntel der Acker- und Grünlandflächen als ökologische Vorrangflächen zu extensivieren oder stillzulegen. Das passt laut dem BBV aber mit den Anforderungen an moderne und nachhaltige Landwirtschaft nicht zusammen. Hier müssten endlich Fachleute aus der Land- und Forstwirtschaft zu Wort kommen und die Rolle der bayerischen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft als Zukunftsbranche ernst genommen werden, heißt es.



Das BBV-Präsidium sprach sich schließlich klar gegen Änderungen am § 13a des Einkommensteuergesetzes aus. Der Bundesrechnungshof fordert, dass kleinere und Nebenerwerbsbetriebe zusätzliche Aufzeichnungen für ihre Betriebseinnahmen tätigen sollen. „Die Betriebe werden ohnehin mit genug bürokratischer Arbeit belastet, oft sogar überlastet“, sagte Ströbel und sprach sich damit für die bewährte Steuervereinfachung nach § 13a EStG aus.  (ad)

 

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