EU-Mitgliedstaaten dürfen den Anbau EU-weit zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen weder einem nationalen Genehmigungsverfahren unterwerfen, noch unter Verweis auf ungeklärte Koexistenzfragen hinauszögern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am vergangenen Donnerstag entschieden. Hintergrund ist eine Klage der italienischen Tochterfirma von Pioneer Hi-Bred gegen das italienische Landwirtschaftsministerium. Wie aus dem Urteil hervorgeht, beantragte Pioneer in Italien bereits 2006, bestimmte Hybridsorten der zugelassenen gentechnisch veränderten Maislinie MON810 anzubauen. Das Ministerium ließ Pioneer jedoch wissen, dass es den Antrag nicht prüfen könne, bis nicht alle Regionen Regeln erlassen hätten, um die Koexistenz konventioneller, ökologischer und genetisch veränderter Kulturen zu gewährleisten. Pioneer stellt sowohl die Erforderlichkeit einer nationalen Genehmigung für den Anbau zugelassener gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Abrede als auch das Warten auf den Abschluss der Koexistenzregeln. Der EuGH gibt dem Unternehmen in beiden Punkten recht. Der Fall geht jetzt zurück an das zuständige italienische Gericht. Aus der Europäischen Kommission hieß es, die Entscheidung liege auf einer Linie mit der eigenen Auffassung. Brüssel will es den Mitgliedstaaten bekanntlich gestatten, den GVO-Anbau auf nationaler Ebene aus letztendlich politischen Gründen einzuschränken oder zu verbieten, was allerdings bislang auf den Widerstand einer Sperrminorität stößt, darunter Deutschland.
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