GVO-Anbau: Behörden dürfen nicht ausbremsen

[10.09.2012]


gvo-Saatgut Die Aussaat von zugelassenem GVO-Sorten darf nicht von den Behörden verschleppt werden. EU-Mitgliedstaaten dürfen den Anbau EU-weit zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen weder einem nationalen Genehmigungsverfahren unterwerfen, noch unter Verweis auf ungeklärte Koexistenzfragen hinauszögern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am vergangenen Donnerstag entschieden. Hintergrund ist eine Klage der italienischen Tochterfirma von Pioneer Hi-Bred gegen das italienische Landwirtschaftsministerium. Wie aus dem Urteil hervorgeht, beantragte Pioneer in Italien bereits 2006, bestimmte Hybridsorten der zugelassenen gentechnisch veränderten Maislinie MON810 anzubauen. Das Ministerium ließ Pioneer jedoch wissen, dass es den Antrag nicht prüfen könne, bis nicht alle Regionen Regeln erlassen hätten, um die Koexistenz konventioneller, ökologischer und genetisch veränderter Kulturen zu gewährleisten. Pioneer stellt sowohl die Erforderlichkeit einer nationalen Genehmigung für den Anbau zugelassener gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Abrede als auch das Warten auf den Abschluss der Koexistenzregeln. Der EuGH gibt dem Unternehmen in beiden Punkten recht. Der Fall geht jetzt zurück an das zuständige italienische Gericht. Aus der Europäischen Kommission hieß es, die Entscheidung liege auf einer Linie mit der eigenen Auffassung. Brüssel will es den Mitgliedstaaten bekanntlich gestatten, den GVO-Anbau auf nationaler Ebene aus letztendlich politischen Gründen einzuschränken oder zu verbieten, was allerdings bislang auf den Widerstand einer Sperrminorität stößt, darunter Deutschland.
 

Leserkommentare

2 Kommentar(e)
  • genau,

    [11.09.2012]

    und wenn der Erste den genmanipulierten Mist in Umlauf gebracht hat, dann rennen im Jahr drauf die Kontrolleure über die Nachbarfelder und suchen nach den entsprechenden Genmarkern. Im Anschluss wird dann der entsprechende Landwirt mit einem Atronomisch hohen Streitwert wegen Patentrechtsverletzung verklagt, dass er nur noch Haus und Hof aufgeben kann... Anschließend wird der Boden von den Großkonzernen bis aufs Letzte ausgebeutet und dann heißt es: Mit Vollgas in die hungerkrise!

    von fsieweke

  • Aha,

    [10.09.2012]

    ungeklärte Koexistensfragen sind egal, dass die Mehrheit es ablehnt auch egal, so so. "die Entscheidung liege auf einer Linie mit der eigenen Auffassung" Vor einigen Jahrzehnten hatte man in D auch so eine Auffassung: Keine Demokratie und Selbstbestimmung weniger. Das müssen die Herren in Brüssel sich schon gefallen lassen, dass man Sie nun mit eben jenen vergleicht. Wer meint, dies sei doch harmlos und nicht vergleichbar: Genauso hatt es angefangen, Diktatur weniger, die sich über alle geltenden Gesetzte und Gerichte stellte. Gute Nacht Europa, der letzte macht bitte das Licht aus.

    von yvain

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