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Geflügelwirtschaft will Antibiotika-Einsatz umfassend auswerten

Auf die Ergebnisse der nordrhein-westfälischen Studie zum Einsatz von Antibiotika in der Hähnchenmast reagieren der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) mit einem eigenen Monitoring-Programm zur bundesweiten Auswertung von Antibiotikagaben.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf die Ergebnisse der nordrhein-westfälischen Studie zum Einsatz von Antibiotika in der Hähnchenmast reagieren der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) mit einem eigenen Monitoring-Programm zur bundesweiten Auswertung von Antibiotikagaben.

 

Die von Landesagrarminister Johannes Remmel in Auftrag gegebene Studie hatte aufgezeigt, dass in 83 % der untersuchten Mastdurchgänge Antibiotika zur Behandlung von Krankheiten zum Einsatz kamen. „Wir nehmen diese Ergebnisse sehr ernst“, sagten DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born und ZDG-Geschäftsführer Dr. Thomas Janning übereinstimmend. „Aus unserer Verantwortung für die Tiere heraus ist unser Ziel klar: Wir wollen Krankheiten beim Tier vermeiden und so den Antibiotikaeinsatz deutlich reduzieren.“ Um dies realisieren zu können, soll in enger Abstimmung mit der Tierärzteschaft ein Monitoring-Programm innerhalb des QS-Systems geschaffen werden, auf dessen Grundlage der im EU-Vergleich ohnehin niedrige Antibiotika-Einsatz weiter minimiert werden soll.



Die beiden Verbände weisen darauf hin, dass trotz der ermittelten Antibiotikagaben Geflügelfleisch bedenkenlos verzehrt werden kann. So werde jeder Bestand vor der Schlachtung durch einen Tierarzt kontrolliert, zwischen der letzten Antibiotikagabe und der Schlachtung seien gesetzlich definierte Wartezeiten einzuhalten. Die Unbedenklichkeit deutscher Geflügelprodukte wird laut DBV und ZDG auch durch die Ergebnisse des jährlichen Nationalen Rückstandskontrollplans des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) bestätigt. Daher sollte die Auseinandersetzung mit den Erkenntnissen über den Antibiotikaeinsatz beim Hähnchen auch nicht im Zusammenhang mit dem Thema Antibiotikaresistenzen missbraucht werden.



DBV und ZDG machten zudem nochmals deutlich, dass bereits seit zehn Jahren alle tierhaltenden Betriebe in Deutschland verpflichtet sind, jeden Einsatz von Tierarzneimitteln zu dokumentieren. Zudem müssen die Betriebsleiter den Amtsveterinären jederzeit Einsicht in diese Unterlagen geben. (ad)


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